Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will meine Rede vom letzten Mal, das heißt von der ersten Beratung, an der Stelle nicht noch einmal wiederholen, wobei, ich könnte Ihnen das eins zu eins noch einmal vortragen, denn an beiden Gesetzentwürfen, die wir heute in zweiter Beratung hier auf der Tagesordnung haben, hat sich trotz Anhörung im Ausschuss und trotz intensivster Beratung nichts geändert. Das ist aber kein Lob aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht ob der Qualität beider Gesetze, sondern eher eine nüchterne Feststellung. Ich erinnere mich jedenfalls an eine lebhafte Anhörung im Ausschuss, die aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, genügend Anstoß gegeben hätte, hier bei beiden noch einmal tätig zu werden, aber sei es drum. Lassen Sie mich kurz mit einer Reflexion auf den Gesetzentwurf beginnen, der aus unserer Sicht aller Wahrscheinlichkeit nach heute in diesem Hause keine Zustimmung finden wird. Ich sage es auch ganz deutlich, aus Sicht der FDP-Fraktion ist es richtig, weil der Ansatz der Fraktion der LINKEN reagiert – und das haben wir ja schon häufig in diesem Hohen Haus feststellen dürfen - geradezu reflexartig mit Vorgabe strikter gesetzlicher Normen, ohne gesellschaftlichen Akteuren zumindest ein Mindestmaß an Gestaltungsspielraum zu lassen.

Ihre Vorgaben in Ihrem Gesetz sind so strikt, dass man sich schon fragen muss, wer das alles bezahlen soll, aber das ist wie so oft nicht das Problem der Fraktion DIE LINKE hier im Landtag, sondern in diesem Falle eher das Problem der Kommunen. So viel zur auch von Ihnen immer wieder geforderten richtigen Entlastung der untersten Verwaltungsebene. Nicht viel besser, auch das muss ich hier sagen, sieht aus unserer Sicht der Entwurf der Landesregierung aus, allerdings aus einer ganz anderen Perspektive. Was Sie hier vorstellen ist aus unserer Sicht ein normiertes Feigenblatt. Außer Änderungen hinsichtlich der Besetzung der Seniorenbeiräte auf Landesebene bleiben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf im Ungefähren und im Vagen. Letztlich ändert sich nichts an dem Zustand, den wir bereits heute bei Städten und Gemeinden, aber auch auf Landkreisebene vorfinden. Es können weiterhin, insofern der Wunsch besteht, Seniorenbeiräte und -beauftragte berufen werden. Ich verstehe jedenfalls in keinster Weise, weshalb dann dieser Gesetzentwurf überhaupt von Ihnen eingebracht worden ist. Ich kann mir lediglich vorstellen, Herr Mohring, dass Sie hier wieder mal einen Punkt in Ihren Koalitionsvertrag abhaken wollen und zumindest bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs Vernunft gesiegt hat, weil, ich sage es noch einmal, wir in Ihrem Gesetzentwurf eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung haben. Aber deswegen hätte es des Gesetzentwurfs nicht bedurft, weil das ging bisher genau schon so. Denn alles, was über eine freiwillige Ausgestaltung hinausgeht, ist rundweg abzulehnen und dies aus folgenden Gründen: Herr Mohring, das war kein Lob, ausdrücklich keines. 23 Prozent der Bürger in Deutschland sind heute 60 Jahre und älter. Im Jahr 2050, so Prognosen, wird mehr als ein Drittel unserer Bevölkerung 60 Jahre und älter sein. In Thüringen dürfte sich diese Folge des demographischen Wandels sogar noch beschleunigt darstellen. Noch nie gab es so viele ältere Menschen, die ihre dritte Lebensphase so aktiv, engagiert und gesund erleben können und diese auch aus eigenem Interesse eigenverantwortlich gestalten wollen. Insofern ist die Intention zur stärkeren Mitwirkung von Senioren grundsätzlich zu begrüßen, da wir sicherlich von den Erfahrungen der Älteren auch im politischen Prozess profitieren können, aber, wie ich schon sagte, das tun wir ja bereits, ob wir wollen oder nicht, man muss sich lediglich die demographische Realität im Freistaat anschauen. Ich möchte Sie auch nicht noch einmal mit meinen Beispielen vom Stadtrat Schleiz und dessen Altersstruktur hier beglücken, sondern ich denke, jeder, der das noch einmal nachlesen will, kann das im Protokoll von der ersten Beratung tun, aber auch das sind Fakten, die man nicht wegleugnen kann. Herr Mohring, ich weiß nicht, ob es auf Sie zutrifft, aber wir sollten aus unserer Sicht auch die Jüngeren stärker einbeziehen und da darf Politik nicht nur nach Stärke der Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sein. Eines, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lässt sich jedenfalls festhalten: Eine aktive Mitwirkung aller Generationen, also auch der Jüngeren, ist schließlich Grundlage einer aktiven und lebendigen Demokratie. In diesem Sinne freue ich mich jetzt schon, beispielsweise auf ein Kinder- und Jugendmitwirkungsgesetz der Landesregierung unter starker Einbindung des Generationsbeauftragten. Denn Sie, werter Herr Panse, sind aus unserer Sicht absolut kein Seniorenbeauftragter der Landesregierung, sondern sollten alle im Blick haben. Vielen Dank.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht noch mal auf die dürre Fichte eingehen, ich weiß auch nicht, wen er da genau gemeint hat, der Kollege Kubitzki. Ich nehme an, er wird sich auf den Gesetzentwurf bezogen haben. Mich haben die wirklich inhaltsschweren und rhetorisch topp vorgetragenen Argumente des Kollegen Gumprecht noch einmal nach vorn getrieben. Herr Gumprecht, ich scheue ja keine Auseinandersetzung, das wissen Sie, aber ich bin immer der Meinung, man sollte das erstens sachgerecht machen, zweitens sollte man wissen, wovon man redet, und drittens sollte man doch auch so einen gewissen Anstand beibehalten. Wenn Sie hier falsche Darstellungen bringen über ein Geschehen im zuständigen Ausschuss, da ich nicht davon ausgehe, dass alle Kollegen Abgeordneten die Protokolle des Ausschusses auch jedes Mal zur Kenntnis nehmen, dann sei zumindest darauf hingewiesen, dass wir eine sehr, sehr intensive - ich habe das vorhin schon mal gesagt - und auch sehr lebhafte Anhörung im Ausschuss hatten, und dass sich dort ausdrücklich alle auch sehr intensiv daran beteiligt haben. Wenn es Ihnen mal möglich ist, dann können Sie sich mal die Protokolle durchlesen. Ich würde Ihnen nur eines raten, lassen Sie solche falschen Unterstellungen, weil das tut uns nicht gut, das tut Ihnen nicht gut. Lassen Sie uns über das Thema reden, da kann man unterschiedliche Meinungen haben, aber ich fand es mehr als unangemessen, hier so etwas von sich zu geben. Das sind einfach falsche Fakten und das sollten wir uns gar nicht erst angewöhnen. Wie gesagt, man kann unterschiedlicher Meinung sein, man kann auch unterschiedliche Interessen vertreten, aber nur aufgrund dessen, dass Sie uns inhaltlich meiner Meinung nach hier nicht viel darbieten können, dann zu versuchen, mit rhetorischen Finten und mit Unwahrheiten sich hier interessant zu machen, das finde ich deplatziert und das gehört sich nicht. Vielen Dank.

14.06.2012 2995