Individuelle Abschlussphase

Vielen Dank, Herr Präsident. Individuelle Abschlussphase Die neue Thüringer Schulordnung sieht entsprechend der Regelungen in § 54 Abs. 10 eine sogenannte individuelle Abschlussphase vor. Eine Versuchsphase an Thüringer Schulen fand in den vergangenen Schuljahren statt. Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde eine Evaluierung des Schulversuchs zur sogenannten individuellen Abschlussphase vorgenommen und wann wurde diese gegebenenfalls veröffentlicht?

2. Welche grundlegenden Erkenntnisse ergeben sich aus der Evaluierung des entsprechenden Schulversuchs?

3. Welche konkreten Richtlinien zur Umsetzung der sogenannten individuellen Abschlussphase hat die Landesregierung erarbeitet, wurden Erkenntnisse aus der Evaluierung des Schulversuchs dabei maßgeblich berücksichtigt und wann werden diese den Thüringer Schulen mitgeteilt?

Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn ich auch zweiFragen äußern dürfte, würde ich das gleich im Paket machen. Da die Erläuterungen oder die Verordnungen für die Schulen sehr allgemein gehalten waren, so die Aussage der Betroffenen, ergeben sich zumindest zweimal ganz konkrete Nachfragen. Zum einen ist ja davon gesprochen worden, dass es einen praktischen Ausbildungsteil geben soll. Dann die Frage, wie wird die Vergütung für entstehende Mehrkosten durch die Betreuung von Lehrern im praktischen Ausbildungsteil erstattet, zum Beispiel Fahrtkosten etc. Da gibt es ja noch ein paar andere. Zum Zweiten, Sie haben gesagt, dass die Empfehlungen und die Richtlinien nach einer Evaluierung noch mal konkretisiert werden sollen. Meine Frage lautet, wie werden die Schulen jetzt auf die Strukturänderungen vorbereitet und angeleitet, im konkreten Fall über eine Klassenbildung dieser IAP-Klassen, also in der individuellen Abschlussphase?

14.06.2012 3004