Verbindliche Hygienevorschriften in Thüringer Krankenhäusern

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben es schon einmal gehört, Grund oder Anlass der Diskussion in Deutschland war die Problematik im Klinikum in Mainz. 11 Säuglinge wurden vor wenigen Monaten dort mit Darmbakterien in einer Flüssignahrung infiziert, wobei in der Folge drei davon starben. Infektionen, das gehört auch zur Wahrheit, sind aller Unkenrufe zum Trotz
noch keine Seltenheit in deutschen Krankenhäusern. Aus diesem Grund hat auf Drängen der FDP-Fraktion in Berlin die Koalition eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine neue - Frau Siegesmund -, bundesweit gültige Hygieneverordnung erarbeiten soll. Bis auf wenige Ausnahmen haben die eigentlich für diesen Bereich zuständigen Länder – auch das haben wir heute schon einmal gehört – keine Hygieneverordnungen für Krankenhäuser erlassen, was bei der Problemgröße durchaus als Versäumnis gewertet werden kann. Die FDP hat bereits mehrfach eine rasche Lösung angemahnt und dabei die wesentlichen Eckpunkte einer solchen bundesweit einheitlichen Hygieneverordnung postuliert. Aus unserer Sicht ist es dabei zentral, dass an jedem Krankenhaus in Deutschland Hygienebeauftragte die Verantwortung und Kontrolle für diesen sensiblen Bereich übernehmen. Nach Abschluss verschiedener Gespräche mit Experten wird auf diesem Gebiet bis zur Sommerpause eine gesetzgeberische Initiative ausgehen. Entscheidend für den Kampf gegen Infektionen ist zudem, dass die multiresistenten Erreger frühzeitig erkannt und erforscht werden. Angesichts der erheblichen Gefahren von Infektionen und zur besseren Koordinierung halte ich daher ein standardisiertes Erfassungs-, Informations- und Meldeverfahren zur frühzeitigen Erkennung von multiresistenten Erregern für notwendig. Eine Bundeszentrale sollte unserer Meinung nach diese Daten erfassen und das Meldeverfahren überwachen. Die Melde- und Beitragspflicht für diesen Nachweis multiresistenter Erreger bildet daher die zweite Säule für eine erfolgreiche nationale Strategie der Prävention und Bekämpfung dieser gefährlichen Keime. Nur durch eine einheitliche und zentral gebündelte Strategie kann die MRSA-,
MRE-Rate in Deutschland auf ein Niveau vergleichbar - auch das hat der Kollege Hartung schon gesagt - demjenigen der Niederlande oder Dänemarks gesenkt werden. Dass sich das Risiko reduzieren lässt, zeigen eben genannte Beispiele. Grundsätzlich gehen wir ja mit dem Antrag der LINKEN konform, sehen diesen aber aus den genannten Gründen einer bundeseinheitlichen Regelung für überholt an. Im Übrigen, um dies herauszufinden, hätte es auch lediglich eines Anrufs im BMG bedurft, die aller Unkenrufe zum Trotz auch der FDP nicht nahen Organisation eine Antwort gegeben hätte. Vielen Dank.

13.06.2012 2915