Landtag beschließt Krankenhausgesetz



Erfurt - Die mehr als 40 Thüringer Krankenhäuser müssen sich künftig auf Qualitätsvorgaben durch das Land einstellen. Mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition beschloss der Landtag am Donnerstag ein neues Krankenhausgesetz, das die Einführung von Mindeststandards für die Kliniken vorsieht. Damit wird der Versorgungsauftrag der Häuser in den einzelnen Fachrichtungen erstmals verbindlich an solche Standards geknüpft.

Die Landesregierung erhält mit dem Gesetz außerdem ein Mitspracherecht bei Kooperationen zwischen Kliniken. Die Opposition kritisierte, dass die konkreten Qualitätsstandards nicht im Gesetz, sondern in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung durch die Landesregierung definiert werden sollen.

"Diese Kriterien müssen wir erst noch gemeinsam finden", sagte Sozialministerin Heike Taubert (SPD). Der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung sagte, es gehe etwa um eine Mindestzahl von Fachärzten in Fachabteilungen.

Die Grünen-Politikerin Anja Siegesmund kritisierte, mit einer Rechtsverordnung würden die Standards am Parlament vorbei festgelegt. Dies sei eine Schwäche des Gesetzes. Jörg Kubitzki (Linke) sagte, seine Fraktion hätte sich auch Mindestzahlen beim Pflegepersonal gewünscht.

Befeuert wurde die Diskussion um Klinikqualität von dem am Dienstag veröffentlichten AOK-Krankenhausreport. Hartung, selbst ausgebildeter Chirurg, äußerte im Plenum massive Zweifel an der dort genannten Zahl von geschätzt 190 000 Behandlungsfehlern jährlich in deutschen Kliniken. "Ich möchte gleich die Frage stellen, ob die Zahlen vom ADAC erhoben worden sind", sagte er mit Blick auf die Zahlenmanipulationen bei dem Automobilclub.

Der FDP-Abgeordnete Marian Koppe sprach von Panikmache mit fragwürdigen Statistiken. Linke-Politiker Kubitzki sagte, das Personal in den Thüringer Kliniken leiste einen aufopferungsvollen Dienst. "Deren Arbeit sollte nicht schlecht geredet werden", appellierte er.

Mit dem Gesetz wird es den Krankenhäusern auch verboten, Prämien an niedergelassene Ärzte für die Patienteneinweisung in bestimmte Kliniken zu zahlen. Außerdem müssen die Kliniken Kooperationen mit anderen Häusern oder anderen Einrichtungen künftig beim Land anzeigen - das diese Kooperationen auch untersagen darf. Gestärkt werden mit dem Gesetz die Patientenrechte - nunmehr sind an den Kliniken ehrenamtliche Patientenfürsprecher vorgesehen. Die Krankenhäuser in Thüringen behandeln jährlich fast 600 000 Patienten. dpa


24.01.2014 www.insuedthueringen.de