Gesetz zur Änderung des Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetzes
und anderer Gesetze



Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes legt uns die Große Koalition einen Vorschlag vor, dessen Ansinnen von der Thüringer FDP grundsätzlich begrüßt wird. Wir stehen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Frauen als auch für Männer. Da Frauen aber auch heute noch die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit tragen, ist die Erhöhung der Erwerbsquote von Müttern durch den Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur zur Kinderbetreuung und pädagogisch gut ausgestaltete Angebote an Tagespflege und Ganztagskindergärten zu ermöglichen. Dies sagte ich am 19.11. vorigen Jahres genau an dieser Stelle. Mit dem vorgelegten Entwurf kommt die Landesregierung unseren Forderungen mit großer Deckungsgleichheit nah, Herr Mohring. 96 Mio. € sind eine große Aufgabe, der sich das Land stellen will; Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr, räumliche Anforderungen merklich verbessern und den Betreuungsschlüssel erhöhen, Geld, das erwirtschaftet - jetzt betone ich es außerordentlich, nicht zulasten der Kommunen - und sinnvoll für unsere Kinder ausgegeben werden soll. Herr Minister Matschie, ich hoffe, dass der Artikel und die Ursachen des Artikels heute in der Thüringer Landeszeitung eine Ente sind. Ansonsten, glaube ich, haben wir alle zusammen noch viel Spaß. Ich hoffe es und ich lese es in Ihrem Gesicht, dass es so sein wird. Besonders erwähnenswert im Gesetzentwurf aus der Sicht der FDP ist die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Förderbedarf, sprechen wir doch gern inzwischen von Inklusion. Mit dem neuen Gesetz wäre zumindest erst einmal eine Integration möglich. Allen Kindern stehen die gleichen Startbedingungen zu. Eine Separierung in immer unterschiedlichere Förderstrukturen dient nicht der besseren Förderung, sondern eher der Abgrenzung. Mit dem neuen Kita-Entwurf wird diesem Separierungsprozess entgegengewirkt. Das ist jedoch nur mit einem erhöhten Betreuungsschlüssel und gut aus- und weitergebildetem Personal möglich. Hierbei wird die Thüringer FDP die Landesregierung gern bei der ständigen Kontrolle der Qualität unterstützen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der hohen Ziele ist die vom Gesetz ausdrücklich geforderte Elternmitwirkung. Ich weiß, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, die fordern Sie bereits bei der Entstehung des Gesetzes ein.
Die Partizipation der Betroffenen ist ein großer Baustein zum Gelingen und Umsetzen von Gesetzmäßigkeiten, damit wir nicht in Gutmenschenart topdown agieren. Die Beteiligung - jetzt komme ich noch einmal darauf - ist parlamentarisch geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, machen Sie Elternsprechervertreter und Elternsprechervertreterinnen zu Ihren berufenen Bürgern und Mitwirkenden in Ihren Arbeitskreisen, so wie verschiedene FDP-Kreisverbände das bereits praktizieren. Elternvertretungen agieren am besten dort,
wo ihr unmittelbarer Fokus ist. Die Schülerelternvertretungen geben hier ein gutes Beispiel. Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine analoge Regelung im Kita-Gesetz vorgesehen ist, besonders den Tenor des Gesetzes, der die Kindertagesstätten ab dem ersten Lebensjahr merklich in den Bereich der Bildung rückt. Frühkindliche Bildung ist ein Garant für gleiche Startbedingungen und eine wesentliche Basis für eine Stabilisierung der Familien und die verbesserten Wahlchancen von Frauen und Männern, die sich für die Familie entscheiden.
Noch ein Wort zur Herdprämie - oh, Entschuldigung - zum Landeserziehungsgeld.
Sehen wir es als weitere Wahlfreiheit zur Entscheidung für ein weiteres Familienmodell. Wir Liberalen sprechen unseren Eltern nicht das Vertrauen ab, sich auch selbst um ihre Kinder kümmern zu können. In den Fällen, wo es Konflikte gibt, ist sicher Hilfe zur Selbsthilfe auch eine Möglichkeit der sozialen Weiterbildung und besser als staatstragender Dirigismus. Wir müssen unseren Bürgern wieder vertrauen, dass sie ihre Angelegenheiten selbst in die Hände nehmen und nach ihrer Wahl ihr Familienleben und ihre Berufsaktivitäten entscheiden. Die Landesregierung gibt mit dem neuen Kita-Gesetz aus unserer Sicht gute Rahmenbedingungen. Bei den Öffnungszeiten geht der Entwurf aus unserer Sicht jedoch noch nicht weit genug. Geregelt wird der Besuch der Kindertageseinrichtung von Montag bis Freitag; § 2 Abs. 4 übergibt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den Gemeinden die Verantwortung auf ein bedarfsgerechtes Angebot. Das heißt, was über Montag bis
Freitag hinausgeht ist dann wieder über Hilfsstrukturen einforderbar. Wir müssen uns in einer sich ständig verändernden Welt langsam eingestehen, dass eine Busfahrerin, eine Ärztin, eine Polizistin und eine Verkäuferin, die samstags oder sonntags arbeiten muss,
keine Hilfsstrukturen erfordert, sondern zur Normalität und zum Regelbedarf gehört. Hier wird die FDP-Thüringen auch Ihr kritischer Begleiter sein. Wir forderten im November mehr qualifiziertes Personal, bessere Öffnungszeiten und bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sind die Möglichkeiten dazu da, wir werden die Umsetzung einfordern. Tagespflege und institutionelle Kinderbetreuung müssen gleichrangig in die staatliche Förderung einbezogen werden. Hier wird uns in den Diskussionen zum Gesetzentwurf die Parallelität von verschiedenen Betreuungsmodellen noch beschäftigen, wie die Diskussionaktuell um die Tagesmütter bereits zeigt. Die Attraktivität des Berufs der Erzieherin und des Erziehers muss weiter deutlich erhöht werden. Dazu gehört die Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern. In der Präambel des Gesetzentwurfs wird von einer Ausweitung der Fachberatung gesprochen. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht gelingt es uns dann sogar, auch Männer zunehmend für die interessante Aufgabe der frühkindlichen Bildung zu begeistern und in diesem Bereich Frauen und Männern eine gute Berufschance zu geben. Vielen Dank.

03.03.2010 3216