Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger 2010


Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

lieber Herr Dr. Pidde, um das noch mal klarzustellen, das war die alte schwarz-rote Bundesregierung, die in einer ihrer letzten Amtshandlungen am 7. Oktober dieses Jahres
den Gesetzentwurf beschlossen hat, der entsprechend der Regelungen der Vorjahre die
Höhe der Bundesbeteiligungen an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das
kommende Jahr regelt. Damit soll die Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im Rahmen
der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht worden ist. Es geht
hierbei um eine Entlastung der Kommunen in einer Größenordnung von 2,5 Mrd. €. Das war
von Anfang an das entscheidende Ziel, die Entlastung der Kommunen, das muss man im
Kopf behalten.
Die FDP hat bereits in den vergangenen Jahren auf den Konstruktionsfehler hingewiesen,
den Bundeszuschuss ausschließlich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu
bemessen. Wir haben das Ziel unterstützt, im Interesse der Kommunen eine gewisse
Plansicherheit zu schaffen, doch die Ausrichtung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
hielten wir für falsch und wir halten es nach wie vor für falsch, denn es hat sich in den Jahren daran nichts
geändert. Die Bedarfsgemeinschaften sind als Bezugsgröße ungeeignet, die tatsächlichen
Verhältnisse abzubilden.
Ein Singlehaushalt verursacht geringere Miet- und Heizkosten als eine Großfamilie.
Ich glaube, darüber gibt es keine Diskussion. Arbeitet man hier mit einem Mittelwert über alle
Größen, wie es getan wird, dann sind automatisch diejenigen Kommunen benachteiligt, in denen strukturell mehr kinderreiche Familien leben. Die Ballungsräume mit einer Vielzahl an
Singlehaushalten werden dann begünstigt. Die Kommunen im ländlichen Raum mit einer
strukturell bedingt höheren Zahl an Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen haben da das Nachsehen. Das ist nicht im Sinne einer gerechten Entlastung der Kommunen.
Welche Auswirkungen die Praxis der Lastenverteilung tatsächlich mit sich bringt, wird
deutlich, wenn man sich die Kommunen anschaut. Für meine Heimat, den Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt, wie bekannt eine ländlich geprägte Region, bedeutet die Absenkung
des Bundesanteils an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft von bisher 26 auf jetzt
gültige 23,6 Prozent Mindereinnahmen für den Kreishaushalt in Millionenhöhe. Was verglichen mit dem Bundeshaushalt keine große Summe ist, ist für eine Kommune sehr viel Geld.
Da die Kosten ja unabhängig mit den Mittelzuflüssen weiterhin auflaufen, fehlt das Geld an anderer Stelle. Das wird dann auch vor Ort deutlich, wenn die Kita-Gebühren erhöht werden müssen oder das Geld für die Sanierung des Spielplatzes nicht mehr zur Verfügung steht.
Das darf nicht sein. Allein für 2010 ergibt sich hierdurch voraussichtlich ein Einnahmeverlust
von über 10 Mio. € für Thüringen.
Die alte Landesregierung hat diesen Zustand mit herbeigeführt, da sie im Jahr 2008 im Bundesrat der Streichung der Revisionsklausel zur Berechnungsformel trotz Warnung durch den Thüringer Landkreistag zugestimmt hat.
Es muss zukünftig sichergestellt werden, dass die Unterkunftskostenbeteiligung des Bundes
mit steigenden Unterkunftskosten größer wird und nicht wie derzeit durch die Kopplung an
die Bedarfsgemeinschaften weiterhin abnimmt. Die mit der Reform den Kommunen zugesagte dauerhafte Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. € hat sich ins klare Gegenteil verkehrt. Die FDP hat immer deutlich gemacht und macht es weiterhin, dass hier nur ein Weg richtig sein kann, wir müssen wegkommen von der Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften. Wir müssen dahin kommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten der Maßstab für die Bundesbeteiligungen sind. Anders werden wir diese Angelegenheit nicht lösen können. Der Bund hat den Kommunen die Aufgabe übertragen, also muss er auch für die Kosten geradestehen und kann die Kommunen nicht alleinlassen.
Wenn die Bundesländer sich im Bundesrat einig sind, dann werden wir uns freuen, weil das
genau unsere Intention trifft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

03.01.2010 3249