b) Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen
sinnvoll novellieren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte jetzt eigentlich so ungefähr 10 Seiten vortragen, aber das ist kein Problem – zum einen ist eine ganze Menge schon gesagt worden, im Übrigen auch vom Staatssekretär Dr. Schubert. Vielen Dank für den wirklich umfangreichen Bericht, denn es waren ja viele Fragen aus den drei vorliegenden Anträgen. Ich glaube, es war zum einen ausführlich und zum Zweiten auch die Ankündigung, das Gesetz von Ihrer Seite auch selber zu evaluieren. Nichtsdestotrotz, Frau Kollegin Meißner, kann ich nicht erkennen, warum man nicht die Anträge trotz Ihres geplanten - wir haben schon oft Planungen gehört und auch Zeitabschnitte, die dann meistens oder sehr oft auch nicht an dem Zeitpunkt dann gekommen sind, aber egal, vielleicht klappt es ja diesmal. Trotzdem kann ich nur sagen, ich kann nicht erkennen, warum diese Anträge nicht gemeinsam mit dem von Ihnen geplanten Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten sind. Obwohl wir ja noch gar nicht mal wissen, was in dem Gesetzentwurf drinsteht. Wenn Sie das natürlich schon wissen, dann wäre es gut, wenn wir es auch schon wissen könnten, dann könnten wir uns auch so lange vorbereiten wie Sie. Aber egal. Vielleicht zwei Punkte trotzdem noch: Auch unserer Fraktion, Frau Siegesmund hat es schon angesprochen, lagen genügend Beschwerden von verschiedenen Seiten vor, nicht nur von Eltern, die sich über die Briefe insgesamt, obwohl sie der Vorsorgeuntersuchung oder der Pflicht nachgekommen sind, als aber auch über den Inhalt und die Intonierung des Briefes beklagt haben. Das ist so, heißt aber nicht, dass deswegen das Meldesystem insgesamt schlecht ist. Aber ich glaube, da ist an mehreren Stellen nach einer erfolgten Evaluierung, und auf die bin ich ja wirklich gespannt, bin natürlich auch gespannt, ob in dieser Evaluierung auch die, wenn der Staatssekretär sagt, dass es kein Gutachten des Rechnungshofes gibt, dann nennen wir es vielleicht umfangreiche Stellungnahme, vielleicht ist ja dann das möglich, dass wir die umfangreiche Stellungnahme, Herr Staatssekretär, im Ausschuss auch mal zu Gesicht bekommen, damit auch wir den Kenntnisstand haben, wie der Thüringer Rechnungshof die bisherige Praxis beurteilt. Es ist nach meinen Informationen so, Frau Meißner, dass die Berichte über die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen Arztbriefe sind. Nach meinem Wissen ist es nicht möglich, Arztbriefe per Fax zu verschicken. Ich glaube, das sollten Sie noch mal prüfen. Und wenn Sie der Meinung sind, dass der große Anteil der Briefe, die an die Eltern verschickt werden von dem Vorsorgezentrum in Bad Langensalza, auf ein Fehlverhalten der Ärzte zurückzuführen ist, nämlich dass die Ärzte ihrer Meldepflicht
nicht nachkommen, dann bin ich gerne bereit, Ihnen einen Termin mit der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Dr. Rommel, zu machen. Ich muss da nicht dabei sein, aber erzählen Sie ihr das mal, die erzählt Ihnen dann, wie es wirklich ist. Von daher glaube ich, dass das Argument auch nicht sehr zielführend war. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass die Debatte gezeigt hat, dass das Gesetz, das am Ende des Jahres die Frist verliert, dringend zum einen einer Evaluation bedarf und wir das zum anderen natürlich nicht abschaffen wollen. Wir wollen es besser machen und ich glaube, das muss das Ziel sein, denn auch uns ist jeder Fall von Kindeswohlgefährdung, der aufgrund der Vorsorgeuntersuchungen aufgedeckt wird, es wert, dass dieses System besteht. Aber noch mal, wir wollen es besser machen, wir wollen es effizienter machen, wir wollen es zielführender machen, im Übrigen auch im Interesse der Kinder, weil Effizienz und Effektivität heißt nicht, dass es die Intensität oder die Qualität der Vorsorgeuntersuchung für Kinder mangelhaft erscheinen lässt.

12.09.2013 2945