Ärzte, Apotheken und Heilberufe von Bürokratie entlasten - Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufe sowie Apotheken sind verpflichtet, unverzüglich sowohl den Beginn als auch die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Des Weiteren sind diese verpflichtet, die Anschrift der Niederlassung und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder Führen der Berufsbezeichnung gegenüber den Gesundheitsämtern nachzuweisen. Dies macht insoweit Sinn, als dass das Ziel einer solchen Meldepflicht ist, im Katastrophenfall schnellen Zugriff auf Ärzte und Apotheker zu haben. Allerdings macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, dass dies jeder Arzt und jeder Apotheker und jeder Heilberufler von sich aus machen muss. Es ist ja nicht so, dass unser Gesundheitswesen nicht schon bereits genug bürokratische Hemmnisse für alle Beteiligten bereithalten würde. Wenn man bedenkt, dass die Körperschaften öffentlichen Rechts wie die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder Ärzte- und Apothekerkammern sowieso bereits alle Daten vorrätig haben und diese den Gesundheitsämtern ohne großen Aufwand regelmäßig eine aktuelle Adresse und Telefonnummer, und nur um diese Daten geht es, zusenden könnten, dann fragt man sich schon, weshalb bis jetzt noch niemand auf diese Idee der zentralen Meldung gekommen ist. Wenn man des Weiteren bedenkt, dass damit auch die Strafbewährung in Höhe von 500 € bei Versäumen der Anzeigepflicht gegenüber dem einzelnen Apotheker, Arzt oder Heilberufler, also auch Physiotherapeut oder Hebamme, entfallen könnte, dann darf man tatsächlich von einem nicht unerheblichen Beitrag und von einer wirklichen Entlastung der medizinischen Berufe sprechen. Es wäre aus unserer Sicht ein direkter Beitrag, den Gesundheitsstandort Thüringen mit einfachen Mitteln zu stärken. Vielen Dank, Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es manchmal an der einen oder anderen Stelle schwer war, muss ich trotzdem vielen Dank für die bisherigen Wortmeldungen sagen, und das grundsätzlich an alle. Aber ich glaube, ich sollte noch einmal deutlich machen, worum es hier in unserem Antrag eigentlich geht. Es waren zum einen die Gesundheitsämter und zum anderen der Betroffenenkreis, also die Ärzte, Apotheker und auch Heilberufler, die mit diesem Anliegen zu uns gekommen sind, mit diesem berechtigten Anliegen. Es gab - auch das hat hier noch niemand angesprochen, vielleicht weiß es auch niemand - bisher bereits Vereinbarungen zwischen diesen Körperschaften und den Gesundheitsämtern über ein Verfahren, so wie wir es hier anstreben und wie wir es rechtlich normieren wollen. Das ist also nichts von einer Zauberinsel, sondern es war damals gut gelebte Praxis in Thüringen. Der einzige Grund, warum dieses Verfahren, das wir jetzt auf rechtssichere Beine stellen wollen, nicht mehr in Thüringen gelebte Praxis ist, war, als der Thüringer Datenschutzbeauftragte nachgefragt hat, auf welcher rechtlichen Grundlage denn diese Vereinbarungen getroffen worden sind, weil ja da Daten übergeben worden sind. Da es diese rechtliche Grundlage nicht gab, musste dieses Verfahren wieder abgeschafft werden und jeder einzelne Arzt, Apotheker, Heilberufler, Hebamme etc. musste seine eigene Meldung über all diese Veränderungen, die ich in meiner Einbringungsrede schon geschildert habe, wieder einzeln den Gesundheitsämtern melden.

Das mal dazu. Ich weiß auch nicht, warum oder woher Ihre Skepsis kommt, die ich an der einen oder anderen Stelle gehört habe. Bei dem einen oder anderen Beitrag kam es mir so vor, bitte sehen Sie es mir nach, dass die Fakten nicht so da waren, wie ich sie Ihnen am Anfang versucht habe zu schildern und wie auch die Akteure in Stellungnahmen, da komme ich zum Schluss noch mal drauf, das auch noch mal zu Papier gebracht haben. Gedulden Sie sich einen Moment, Herr Gumprecht, ich komme gleich dazu. Die Ansicht, die ich Ihnen jetzt geschildert habe, wird im Übrigen auch von der Apothekerkammer, der KV, der KZV und den Gesundheitsämtern geteilt. Sollte Ihre Skepsis, die Sie hier an der einen oder anderen Stelle geschildert haben, natürlich tatsächlich so hoch sein, dann befragen wir doch einfach diejenigen in der Ausschussberatung in einer Anhörung, die wirklich davon betroffen sind. Wenn wir nach dieser Anhörung mit unserer Initiative aus Ihrer Sicht dann immer noch falsch liegen, dann können Sie es ja immer noch ablehnen. Aber beim bisherigen Verlauf der Debatte habe ich nicht den Eindruck, dass meine Vorredner sich intensiv mit allen Beteiligten besprochen haben. Und eins noch, lieber Kollege Hartung, Sie haben es ja selber genannt, zumindest das Wort, Sie kennen ja sicher den Zulassungsausschuss. Was das ist und wozu man den braucht, lieber Kollege Hartung, wird in der sogenannten Zulassungsverordnung für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte geregelt. Und aus eben dieser, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung will ich, auf Ihr konkretes Beispiel bezogen, kurz den § 24 Abs. 3 zitieren: „Sofern die weiteren Orte im Bezirk der Kassenzahnärztlichen Vereinigung liegen, in der der Vertragszahnarzt Mitglied ist, hat er bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 Anspruch auf vorherige Genehmigung durch seine Kassenzahnärztliche Vereinigung. Sofern“ - und jetzt kommen wir zu Ihrem Beispiel länderübergreifend - „die weiteren Orte außerhalb des Bezirks seiner Kassenärztlichen Vereinigung liegt, hat der Vertragsarzt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 Anspruch auf Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss, in dessen Bezirk er hier seine Tätigkeit aufnehmen will.“ Ohne Zustimmung des Zulassungsausschusses des jeweiligen Tätigkeitsbezirkes kann also ein Arzt seinen Beruf nicht ausüben. Ohne Zustimmung, ich wiederhole es noch mal, kann also der Arzt seine Tätigkeit nicht ausüben. Nach diesen Argumenten weiß die Thüringer KV oder KZV, wenn beispielsweise ein sächsischer Kollege, der Mitglied der dortigen KV ist, eine Tätigkeit in Thüringen aufnimmt. Die Listen sind damit, Sie haben es gehört, vollständig und nutzbar für unseren Vorschlag, Ihre Debattenbeiträge sind es aus meiner Sicht nicht. Zwei Zitate möchte ich, mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, zum Schluss doch noch mal vorlesen, zum einen von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringens: „In der Vergangenheit haben wir solche Meldungen bereits mit den Landratsämtern vereinbart.“ Auch das sagte ich schon. „Allerdings wurde uns dies durch den Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten untersagt, da es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage mangelt. Ihr Antrag ist nach unserer Auffassung geeignet und zielführend, um hier für entsprechende Entlastung zu sorgen. Gerade auch im Zusammenhang mit der Manifestierung weitgehender Dokumentationspflichten durch das Patientenrechtegesetz wird jedwede Entlastung in den Praxen positiv bewertet“. Soweit die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Und nun noch ein kleines Zitat von der Landesapothekerkammer: „Um die Vielzahl der erforderlichen Meldungen seitens der Apotheker und Apothekerinnen zu reduzieren, haben wir den Gesundheitsämtern unsere Hilfe angeboten. Die Landesapothekerkammer Thüringen erhält auf Grundlage des Thüringer Heilberufegesetzes regelmäßige Meldungen über Neueröffnungen und Schließungen von Apotheken. Auf Grundlage der Amtshilfe und des Gebots des Zusammenwirkens hätten wir es für möglich und sinnvoll erachtet, den Thüringer Gesundheitsämtern jeweils am Ende des Jahres eine aktualisierte Liste der Apotheken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den Katastrophenschutz zur Verfügung zu stellen. Derartige Listen hatten den Gesundheitsämtern bereits im Rahmen der Pandemievorbereitungen viel Arbeit abgenommen.“ Vielen Dank.

12.09.2013 2912