Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie haben das ja schon sehr ausführlich dargelegt, was der Inhalt oder die Intention des Gesetzes ist. Tatsächlich ist der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf die logische Konsequenz aus dem Kompromiss über die Höhe der Regelsätze von Hartz IV aus dem Jahre 2010, auch das haben Sie schon angesprochen. Und wer sich noch daran erinnert, der weiß, wie schwierig die Gespräche damals waren, um zu diesem Kompromiss zu kommen. Jedenfalls, und das ist das Ergebnis, sieht der Kompromiss einen Ausgleich für die Kommunen vor. Zur Entlastung der Kommunen hat die Koalition in Berlin ein Milliardenpaket geschnürt. Der Bund nimmt ihnen in drei Schritten und dann ab 2014 komplett die Kosten der Grundsicherung im Alter ab. Damals wendeten die Kommunen dafür rund 3,5 Mrd. € auf. Die Entlastung der Kommunen durch den Bund bis zum Jahr 2015 beläuft sich daher auf 12,24 Mrd. € netto. Nun ist es also so weit, wir als FDP-Fraktion im Thüringer Landtag stehen zum damalig gefundenen Kompromiss und damit auch zu diesem hier vorgelegten Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht die logische verwaltungstechnische Konsequenz des damaligen Ergebnisses ist. Vielen Dank.

12.09.2013 2904