Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich denke, dass an diesem Punkt man es wirklich kurz machen kann,
denn die Änderungen im Thüringer Blindengeldgesetz beziehen sich, das stand schon in der Begründung und auch Frau Ministerin hat es schon angeführt, auf die Umsetzung europäischer Rechtsprechung und die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 883/2004. In der Begründung ist es richtigerweise festgehalten, dass lediglich Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Thüringen beispielsweise bei der Öffnungsklausel noch Nachholbedarf haben. Ich denke, dass aus diesem Grund der vorliegende Vorschlag Sinn macht. Wir werden als FDP-Fraktion diesem so zustimmen. Vielen Dank.

02.07.2013 2749