Für einen zielgerichteten und ausgewogenen EU-Haushalt

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Die haben ja sehr deutlich auch herausgestellt, wo aus Ihrer Sicht die Problemlagen liegen, aber auch das haben wir im Ausschuss schon mehrmals festgestellt und es ist ja nicht wirklich was Neues, wie die Voraussetzungen sind. Ich teile zumindest Ihre Einschätzung, dass es für uns auch noch deutlich schlimmer hätte kommen können bei allen Einschnitten, die es da gibt. Aber das Maßnahmenpaket jetzt noch mal aufzuschnüren, glaube ich, da gehören wir nicht zu den Gewinnern, würde ich jetzt mal ganz einfach behaupten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich auch aus diesem Grund zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kurzfassen. Die gemeinsame Entschließung zum mehrjährigen Finanzrahmen, die das Parlament am 13. März angenommen hat, bestätigt klar, dass das Europäische Parlament den MFR-Vorschlag nur billigen wird, wenn bestimmte Kriterien dort noch hineinverhandelt werden. Allerdings werden die Details erst dann diskutiert werden können, wenn auch Genaueres über die Mittelverteilung in den einzelnen Haushaltstiteln oder Kapiteln bekannt ist und nicht nur die großen Hausnummern, wie sie vom Rat bereits vorgeschlagen wurden. Eine klare Forderung, die die alte und auch das Europäische Parlament immer wieder auch in den Verhandlungen der Jahresbudgets durchsetzen wollten, ist eine starke politische und finanziell sichtbare Ausrichtung an der Europa-2020-Strategie, sprich Investitionen in Wachstum und Innovation. Dies sieht man auch in Artikel 4 der Entschließung. Hierin heißt es: Das Europaparlament bekräftigt die Auffassung, dass durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 die erfolgreiche Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ sichergestellt und die EU mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden soll, um die Krise zu überwinden und gestärkt daraus hervorzugehen; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, Investitionen in Innovation, Forschung, Entwicklung, Infrastruktur und Jugend erheblich zu erhöhen, die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und Energie zu verwirklichen, das Bildungsniveau - dazu komme ich gleich noch mal - zu verbessern und die soziale Inklusion zu fördern, wobei den internationalen Verpflichtungen der EU Rechnung zu tragen ist. So weit das Europaparlament. Zwar steigen die Mittel in der Haushaltskategorie 1A Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit leicht an im Vergleich zum laufenden MFR, die Zahlen sind jedoch aus unserer Sicht weit entfernt von den ursprünglichen Zielen der Connecting Europe Facility oder des 2020-Programms, das das 7. Forschungsrahmenprogramm erben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Details des Antrags. Zu Abschnitt II a - Einschnitte bei Bildung, Forschung und Entwicklung: Da ist festzuhalten, Herr Meyer, dass - auch wenn die Mittel im MFR insgesamt weniger geworden sind - in eben dieser Kategorie aufgestockt wurde. Auf der Website des Rats ist dies auch genauso nachzulesen. Denn dort steht dazu Folgendes: So belaufen sich die Ausgaben für die Teilrubrik 1 a, also Wettbewerbsfähigkeit, auf rund 125 Mrd. €, was einer Aufstockung um mehr als 37 Prozent gegenüber dem MFR 2007 bis 2013 Zeitrahmen entspricht. Zudem wurde zugesagt, die Mittel für das EU- Forschungsprogramm „Horizont 2020“ und das Forschungsprogramm „Erasmus für alle“ real zu erhöhen. Der von Ihnen im Punkt II a genannte Vorwurf trifft also aus unserer Sicht hier nicht zu. Der Punkt II b hat da schon mehr Charme gerade für uns Liberale. Wir denken auch, dass die aktuelle Verteilung von 90:10 durchaus überarbeitungswürdig wäre. Der ländliche Raum steht schließlich, und auch das ist schon oft diskutiert worden, vor massiven Herausforderungen, denen wir uns hier oft genug stellen und wir können durchaus da an diesem Punkt auch Hilfe von Brüssel gebrauchen. Nun zu Ihrem Antragspunkt II c: Meiner Erkenntnis nach beträgt das derzeitige Verhandlungsergebnis 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Dazu ein Statement von der Seite des Europäischen Rates: Mit der vom Europäischen Rat erzielten Einigung wird die maximale Ausgabenobergrenze für die Europäische Union mit 28 Mitgliedstaaten auf 959,99 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen begrenzt, was 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU entspricht. Also, Herr Meyer, woher dann die plötzliche Angst? Man muss natürlich sehen, dass die gesamte europäische Wirtschaftsleistung gesunken ist, nur Deutschland bildet da eine wohltuende Ausnahme. Deshalb steht im Haushalt summarisch weniger zur Verfügung, aber eben nicht prozentual, insofern kann ich Ihnen hier an diesem Punkt nicht folgen. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich einer Überweisung, sofern sie beantragt wird, beider Anträge an den Ausschuss nicht entgegenstehen. Vielen Dank.

10.06.2013 2973