Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe (FDP) Zurückziehen des Entwurfs einer „Thüringer Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz“ durch die Landesregierung
Vielen Dank, Herr Präsident. Zurückziehen des Entwurfs einer „Thüringer Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz“ durch die Landesregierung Die Landesregierung hat in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 6. Dezember 2012 den Entwurf einer „Thüringer Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz“ ersatzlos zurückgezogen.

Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchem Grund hat die Landesregierung den Verordnungsentwurf zurückgezogen?
2. Welche Folgen hat das Zurückziehen des Entwurfs einer „Thüringer Verordnung zur Regelung von Ausnahmen zur Einschränkung von Samstagsarbeit nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz“ für die von den geplanten Ausnahmeregelungen Betroffenen?
3. Warum sollte es überhaupt Ausnahmen von der in § 12 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes geregelten Einschränkung der Samstagsarbeit - wie im zurückgezogenen Verordnungsentwurf beschrieben - geben?
4. Wird die Landesregierung die nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes gegebene Möglichkeit zur Vorlage einer die Ausnahmen zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz regelnden Verordnung zukünftig nutzen?

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, erst einmal vielen Dank für Ihre Antworten. Nachfrage von mir: In der bisher vorliegenden und von Ihnen zurückgezogenen Verordnung sollten ja unzählige Beispiele von Ausnahmen geregelt werden. Was sagen Sie denen, die von den Ausnahmen profitiert hätten, jetzt, nachdem der ursprüngliche Gesetzentwurf gilt und diese Ausnahmen nicht mehr möglich sind?

23.02.2013 3100