Thüringer Maßnahmenplan zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland leben rund 8,7 Mio. Menschen mit Behinderungen. Das sind 8,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger, die aus unserer Sicht in die Mitte der Gesellschaft gehören. Sie gehören
nicht an den Rand und sie brauchen auch keine Sonderwelten in Bildung, Arbeit oder Wohnen. Genau dies ist auch der Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention, die dafür den Begriff „Inklusion“ verwendet. Vielleicht noch mal kurz zur Erklärung: „Inklusion“ bedeutet, dass die Gesellschaft Rahmenbedingungen zu schaffen hat, die notwendig sind, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe verwirklichen können. Mit dem vorgelegten Maßnahmeplan hat Thüringen aus unserer Sicht hierbei den ersten Schritt hin zu mehr Selbst-, Mitbestimmung und Teilhabe beschritten. Thüringen knüpft somit am nationalen Aktionsplan der Bundesregierung an, was wir natürlich sehr begrüßen. Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung des Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention haben sich - und das haben wir auch schon gehört - viele Verbände beteiligt. Dem Grundsatz der Beteiligung also, nicht über uns, sondern mit uns, ist damit Rechnung getragen worden. Ich danke an diesem Platz noch mal allen, die sich bei der Entstehung beteiligt haben und die auch unzählige Anregungen in den Prozess eingebracht haben. Alles in allem ist Deutschland und auch der Freistaat Thüringen auf einem guten und richtigen Weg. Die Politik hat den Anstoß gegeben, aber was jetzt folgen muss, ist aus unserer Sicht eine breite gesellschaftliche Diskussion. Denn nur dann können wir das, was in den Maßnahmeplan eingeflossen ist, mit Leben erfüllen und wirkliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung verwirklichen. Aber, und jetzt komme ich zum „Aber“, jetzt ganz konkret zu dem hier uns vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich sage es gleich vorweg, wir werden und können Ihrem Antrag so nicht zustimmen. Punkt 1 Ihres Antrags, das hat mein Vorredner schon kurz bemerkt, ist bereits erledigt, weil der Maßnahmeplan allen Abgeordneten im April zugeleitet worden ist.
In Ihrem Punkt 2 kann man sicherlich darüber diskutieren, ob die Landesregierung in einem zeitlich angemessenen Abstand über die Erfüllung oder die Umsetzung des Maßnahmeplans berichten soll oder nicht. Punkt 4 halte ich auch für überzogen, weil der Landtag einen Beschluss gefasst hat, der ist hier auch schon mal genannt worden, Drucksache 5/538, wonach die Landesregierung dem Landtag bis zum Ende der Legislatur einen Bericht erstattet. Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung an den im Landtag gefassten Beschluss hält, und daher halte ich auch den Punkt 4 für überflüssig. Was aber aus unserer Sicht nicht geht, ist der Punkt 3. Sie sprechen in diesem davon, in den Haushaltsentwürfen 2013 und 2014 die zur Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel und Personalstellen einzuplanen. Wenn ich jetzt mal in den im April vorgestellten Maßnahmeplan schaue und z.B. die Gebiete Arbeit und Beschäftigung, Bauen, Wohnen, Mobilität oder Bildung und Ausbildung anschaue, kann man sich ungefähr ausmalen, welche Kosten hier auf den Thüringer Landeshaushalt zukämen. Ich sage es Ihnen auch ganz ehrlich, das wäre in Ihrer geforderten Frist überhaupt nicht leistbar und ich glaube, das wissen Sie auch. Viel mehr braucht die Umsetzung der Agenda realistisch betrachtet viele Jahre, und wird daher auch nicht nur die aktuelle Landesregierung, sondern auch noch folgende Landesregierungen beschäftigen. Ich glaube, auch das ist Ihnen bewusst. Summa summarum, dem hehren Ziel Ihres Antrags kann ich schon sehr gut folgen. Jedoch, die in Ihrem Antrag geforderten Punkte zur Umsetzung halten wir nicht für durchsetzbar und werden daher Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

16.11.2012 3035