Berufsstand der Hebammen und Entbindungshelfer retten - Ergebnisse des IGES-Gutachtens Umsetzen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden, nur noch nicht von mir, Hebammen - und das meine ich wirklich ehrlich - leisten einen wichtigen Beitrag bei vielen Sachen, die bei der Geburt und auch danach für die betroffenen Frauen wichtig sind - da wäre Schwangerenvorsorge, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung zu nennen -, und machen dies auch als Familienhebamme. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir uns des Themas annehmen und sehen, welche politische Unterstützung für Hebammen möglich ist. Ich sage hier aber auch ganz bewusst, wir machen uns Gedanken über politische Unterstützung, denn mehr können wir hier auch rechtlich nicht leisten, denn bei allen Sorgen der betroffenen Hebammen ist eines ganz klar, es gibt wohl keine Berufsgruppe, die in letzter Zeit so viel politische Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderung bekam wie die Hebammen, angefangen vom Bundesgesundheitsminister Bahr, dem Ministerium selbst, den Bundestagsabgeordneten und auch zahlreichen Landtagsabgeordneten. Aber - und das bitte ich dann doch zu beachten - Politik ist gerade nicht für die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden zuständig. Die nach Auffassung der Hebammen zu geringe Vergütungshöheentspringt einem Vertrag, den die Hebammen dazumal selber ausgehandelt und auch unterschrieben haben. Zum 1. Juli 2012 waren die Jahresprämien, die Hebammen für ihre Berufshaftpflicht zahlen müssen, von derzeit durchschnittlich fast 3.700 € um 15 Prozent auf mehr als 4.200 € gestiegen. Betroffen sind in erster Linie rund 3.000 freiberufliche Hebammen, die noch klassische Geburtshilfe anbieten. Dies ist jetzt und auch flankiert durch die Position des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr nachverhandelt worden. Die grundlegende Voraussetzung dafür war das IGES-Gutachten - das ist auch schon mal hier angesprochen worden und da will ich es auch noch mal deutlich sagen -, das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde. An der Erarbeitung des Fragenkatalogs konnten die Hebammenverbände ganz konkret mitarbeiten und sie haben das auch getan. Daher kann sich niemand, auch kein Antrag der GRÜNEN, ob einer etwaigen nicht ausreichenden Unterstützung von Bundesseite beschweren. Liebe Kollegin Siegesmund, wenn man so den einen oder anderen Redebeitrag der Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN liest, kann man schnell den Eindruck bekommen, dass das Bundesgesundheitsministerium
für die Vergütungsproblematik verantwortlich sei. Dies - und das wissen Sie hoffentlich - weise ich schon allein mit dem Verweis auf die Selbstverwaltung zurück. Ich habe das gerade schon mal gesagt, da gibt es Vertragspartner und Politik kann hier leider nur vermitteln, es sei denn, wir unterhalten uns über Gebührensatzungsordnung, und das machen wir hier ausdrücklich nicht. Wenn Sie das als Lob auffassen, dann weiß ich nicht, was Sie erwarten, wenn ich Sie nicht lobe, Frau Siegesmund. Aber auch, Herr Dr. Hartung, so der eine oder andere Beitrag Ihrer Kollegen im Bundestag ist, wenn man es höflich ausdrücken will, schon interessant, weil nämlich die SPD nach Frau Fischer von den GRÜNEN mehr als zehn Jahre das Bundesgesundheitsministerium geleitet hat und ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir die Problematik Hebammen jemals so intensiv diskutiert haben. Ganz kurz möchte ich noch mal auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Bei allem Respekt, liebe Kollegin, aber ich frage mich schon, was das soll, weil außer Ihrem Berichtsersuchen, wo ich im Übrigen auch gehofft hatte, dass die Landesregierung zu beiden Anträgen zumindest die Informationen gibt, mich dann auch interessiert, wie die Landesregierung. Der Staatssekretär sitzt schon da, der ist bestimmt auch fähig und mächtig, das zu tun, aber leider .. Von daher hätte ich es mir gewünscht, es ist nicht so, aber vielleicht bekommt man mit anderen parlamentarischen Initiativen diese Problematik noch mal näher erläutert, nachgefragt, vielleicht gibt es dann auch die eine oder andere Auskunft, aber schauen wir mal. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Sie wollen in das Haftungsrecht für Krankenhäuser eingreifen, ohne dass Ihnen anscheinend klar ist, dass Hebammenleistung als Einzelleistung abgerechnet wird, und zwar der Vergütung entsprechend an den Leistungserbringer und das sind die Hebammen. Mit Ihrer Forderung, dass die Krankenhäuser grundsätzlich das Haftungsrisiko tragen sollen, hebeln Sie aus unserer Sicht das Verantwortungsprinzip aus.

Des Weiteren wollen Sie auch noch in die Versicherungswirtschaft eingreifen, wenn Sie fordern, für die Hebammen die Haftungssumme auf 5 Prozent des Jahreseinkommens deckeln zu wollen. Die Versicherungsunternehmen - doch, lesen Sie nach, steht drin - berechnen die Prämienhöhe nach dem zu erwartenden Haftungsrisiko. Das ist auch dort nicht anders. Denn die finanziellen Belastungen in einem Schadensfall bei Geburtsfehlern oder Ähnlichem sind nun mal besonders hoch. Denn logischerweise hängt daran Leben und Patienten betreffen die Folgen dessen auch ein Leben lang. Sie wollen das Prinzip, das auch bei anderen Versicherungsarten gilt, einfach abschaffen. Eine logische Erklärung dafür haben Sie nach unserer Sicht hier nicht getroffen. Ganz zum Schluss noch mal zusammengefasst: Der Bericht hätte mich auch interessiert. Der Beruf. der Hebammen ist wichtig, gar keine Frage. Aber mit den Mitteln, die Sie hier vorschlagen, sind Sie absolut nicht auf der richtigen Strecke und damit können wir auch das Problem der Hebammen nicht klären. Vielen Dank.

11.09.2012 2812