Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns jetzt im aufgerufenen Tagesordnungspunkt erneut mit dem Ladenöffnungsgesetz beschäftigen, denn es liegt Ihnen von unserer Fraktion ein Gesetz zur Änderung desselben vor und aus unserer Sicht ist das absolut nötig. Dabei will ich bemerken, Herr Kuschel, dass das Ladenöffnungsgesetz in der aktuellen Fassung ein vergleichsweise junges Gesetz ist. Erst Ende 2011 hat der Landtag mit Mehrheit dieses Gesetz geändert, ohne dass wir damals zugestimmt hätten. Im Gegenteil, wir haben damals schon bereits auf zahlreiche Probleme und die absehbar weitreichenden Folgen für die Betroffenen, also für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber gleichermaßen, hingewiesen. Dass wir mit unserer Einschätzung richtig lagen, haben Sie an den teils heftigen und erschrockenen Reaktionen der Gewerbetreibenden und ihrer Mitarbeiter gesehen. Ich sage Ihnen, dieser Widerstand ist ungebrochen. Dass dies nicht ohne Wirkung auch bei den regierungstragenden Fraktionen bleibt, zeigt das massive Rückrudern. Die angedachte Verordnungsregelung des Sozialministeriums legt darüber Zeugnis ab, denn mit dieser Verordnung machen Sie plötzlich den Ausnahmefall zum Regelfall. Die strittige Passage des § 12 des Gesetzes wird durch die Verordnung derart ausgehebelt, dass nunmehr der ursprüngliche Gesetzestext in der Praxis nur noch sehr selten greift. Dies ist nicht nur ungewöhnlich, sondern juristisch fragwürdig, beinhaltet doch gerade der ursprüngliche Gesetzentwurf einen klaren Gültigkeitskatalog für etwaige Ausnahmen. Ich zitiere § 12 Abs. 3 Satz 2: „… für bestimmte Personengruppen und in Einzelfällen Ausnahmen von Satz 1 durch Rechtsverordnung zu regeln.“ Sie legen diese Kompetenz des TMSFG und des Sozialausschusses aus unserer Sicht gefährlich weit aus. Rechtssicherheit, meine Damen und Herren, ist ein hohes Gut in diesem Land, Frau Taubert. Die Gesetzesregelung, die erkennbar von den meisten Betroffenen abgelehnt wird und die Sie über eine weitreichende Ausweichung der Verordnung zu kaschieren versuchen, steht diesem hohen Gut deutlich entgegen. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich kann verstehen, dass Sie Ihr Gesicht wahren wollen. Allerdings dürfen Sie es sich nicht zu leicht machen. Wir wissen und Sie wissen auch, dass eine Verordnung im Einvernehmen mit dem Ausschuss durch einfache Mehrheit wieder geändert werden kann, selbstverständlich ohne Plenardebatte. Aber nicht nur wir wissen, dass die Sicherheit einer ministeriellen Rechtsverordnung nur von zweifelhaftem Wert ist, auch die Verbände, die Arbeitnehmer und die Unternehmen wissen das. Daher rufe ich Sie auf, haben Sie den Mut, Ihren Fehler einzugestehen und setzen Sie die nötigen Veränderungen dort um, wo sie hingehören, nämlich im Gesetzestext selbst!

Haben Sie den Mut auf eine breite Allianz derer zuzugehen, die sich rege in die Debatte eingebracht haben! Wenn Politik sich fähig erweist, zuzuhören und aufgrund guter Argumente rechtssicher umzusteuern, dann schafft sie auch Vertrauen. Also steuern Sie um, schaffen Sie Rechtsfrieden und verlässliche Rahmenbedingungen, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die erforderlichen Regelungen zu beiderseitigem Vorteil aushandeln können! Vielen Dank.

11.09.2012 2881