Thema: „Maßnahmen der Sicherung von Qualitätsstandards bei Trinkwasser durch die Landesregierung“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es schon einmal gehört, am 10.07. wurden die Verbraucher im Raum Erfurt aufgeschreckt, als der Fund von Kolibakterien im Thüringer Trinkwasser durch das Institut für Wasser- und Umweltanalytik Luisenthal zu einem Abkochgebot für die Stadt Erfurt mit all seinen Ortsteilen führte. Aber auch für den gesamten Kreis Sömmerda, für mehrere Orte im Osten und Nordosten des Landkreises Gotha sowie für die Gemeinde Kutzleben im Unstrut-Hainich-Kreis galt dies. Insgesamt waren also mehr als 280.000 Verbraucher in Thüringen betroffen und bis zum 16. Juli angehalten, Trinkwasser möglichst nicht unbehandelt zu sich zu nehmen. Auf den Befund E. coli folgend wurde dem Wasser Chlor beigesetzt, um eine etwaige Kontamination und Gefahr für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten und eine weitere Ausbreitung des Bakteriums auszuschließen. Auch das gehört hier mal gesagt. Des Weiteren wurde aufwendig die Wasserstrecke zwischen Luisenthal und dem Hochbehälter Bienstädt im Landkreis Gotha kontrolliert. Ergänzend wurde nach einer technischen Ursache der Verunreinigung gesucht. All dies aber Gott sei Dank ohne weiteren Befund. Daher konnten auch die Krankenhäuser bis dato kein erhöhtes Durchfallaufkommen feststellen und - das sage ich auch mal ganz deutlich – das war das Allerwichtigste. Da haben alle Maßnahmen von der Entdeckung über die Warnung der Gesundheitsämter bis hin zur Bekämpfung der potenziellen Gefahr funktioniert. Allen, die daran beteiligt waren, möchte ich hier an dieser Stelle auch herzlich Danke sagen. Nicht wenige haben hier sicherlich fleißig Mehrarbeit geleistet. Allerdings waren die Auswirkungen auch bei den Verbrauchern und der Wirtschaft zu spüren, ist ja logisch. Wohnungsgenossenschaften verteilten In-formationsblätter, Brunnen wurden abgestellt, Restaurants mussten große Mengen Wasser abkochen. Der Verkauf z.B. von Kaffee stockte. Für die betroffenen Betriebe sicherlich unschön und ärgerlich, aber im Sinn der Verbrauchersicherheit unerlässlich. Auch hier gilt es einmal Danke zu sagen, denn trotz mancher finanzieller Ausfälle war hier kaum ein Murren zu vernehmen. Allerdings gab es gerade in Erfurt Beschwerden über eine unzureichende Informationspolitik. So hat sich ein Betreiber eines größeren Hotels darüber beschwert, dass er eher durch Zufall von der Warnung und den damit verbundenen Auflagen durch die Gesundheitsämter erfahren habe. Dies ist natürlich unangenehm, denn heute stehen doch zahlreiche gut zu bedienende Kommunikationsmittel zur Verfügung. Auf gut Deutsch: Das nächste Mal – das wäre vielleicht der kleine Kritikpunkt oder die Anregung - sollten die Gesundheitsämter betroffene Gewerbetreibende von sich aus informieren, gerade wenn diese eine große Zahl von Gästen zu betreuen haben.

Allzu schwer kann dies ja nicht sein, die entsprechenden Daten von den Ämtern zu erhalten. Sie sehen, es gibt nicht viel, was man in diesem Fall hätte besser machen können. Es kommt ja nicht oft vor, dass ich in vielen Punkten dem Kollegen Weber hier beipflichte, aber ich möchte es hier ausdrücklich tun. Frau Siegesmund, zwei Fragen hätte ich dann auch noch zu Ihren Ausführungen. Wenn Sie die möglichen Maßnahmen als Folge dieser Verunreinigung mit Kolibakterien hier ansprechen, das Schulobstprogramm in Schulen wurde unterbrochen, wäre es denn besser, man hätte das Obst mit dem Wasser gewaschen und hätte es dann trotzdem zum Essen verteilt? Das erschließt sich meiner Meinung nach nicht. Eines noch in die Richtung der einbringenden Fraktion dieser Aktuellen Stunde: Ich bin froh, dass diese Mechanismen nach 1989 auch hier im Freistaat installiert worden sind. Ich bin froh, dass wir solche Mechanismen haben, denn ich kann mich noch gut erinnern, in der Zeit vor 1989 wäre wahrscheinlich noch nicht einmal der Fall bekannt geworden, geschweige denn geeignete Maßnahmen getroffen worden.

Also sollte man sich bei solchen Themen vor übertriebenem Aktionismus zurückhalten, denn aus unserer Sicht ist dieses gerade auch auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes fehl am Platz. Vielen Dank.

11.09.2012 2881