Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe gedacht, es hat die erste Diskussionsrunde bei der ersten Beratung gereicht, aber es scheint nicht so. Die Argumente, die wir heute noch mal hören mussten, sind aus meiner Sicht schon so, dass es mich auch noch mal nach vorn getrieben hat. Bevor ich noch mal auf ein paar Punkte eingehen möchte, vielleicht ein paar wenige Sachen vorweg. Es gab im 20. Jahrhundert einen großen englischen Philosophen mit Namen Bertrand Russell. Der hat einmal gesagt - genau, das ist der Unterschied; der hatte nur zwei Beine -, dass man im Leben niemals die gleiche Dummheit zweimal machen sollte, da schlichtweg die Auswahl für neue groß genug sei. Nun, wie wir alle sehen und wie wir auch gehört haben, ist es im Parlamentarismus manchmal formal anders, so dass wir uns heute erneut - das sage ich hier noch mal in aller Deutlichkeit - außer mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, bei dem wir ausdrücklich die Entfristung begrüßen - das hatte ich in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt -, mit dem Entwurf der GRÜNEN, dem sogenannten Raucherdiskriminierungsgesetz, auseinandersetzen müssen. Ich werde an dieser Stelle nicht noch mal dasselbe an Argumenten sagen, was ich voriges Mal schon gesagt habe, aber bevor ich kurz auf ein paar Argumente eingehe, noch ein paar Dinge, die mir sehr auf dem Herzen liegen, vorweg. Die paar Dinge, die ich vor dem Fachlichen noch mal hier loswerden möchte, und das ist auch ein Hauptgrund, warum es mich noch mal hier vorgetrieben
hat: Im Anschluss an die letzte Diskussion hier im Plenum haben Sie zumindest unserer Meinung nach gezeigt, wie ernst Sie es meinen mit Ihrem Appell für einen normalen, sachbezogenen Diskurs. Sie haben aus unserer Sicht unverschämterweise hier nach der Debatte in diesem Hohen Haus, in der sich viele
Redner - und das sage ich ausdrücklich - mit Ihrem Entwurf dezidiert auseinandergesetzt haben, Ihre Argumente und Worte abgewogen haben, durchausauch in unterschiedlicher Art und Weise, und die ihre Bereitschaft auch zum Diskurs deutlich gemacht haben, da haben Sie mit Ideologie aus unserer Sicht das gesamte Parlament, also die, die sich hier an der Aussprache beteiligt haben, diskreditiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben alle Redner im letzten Plenum nach Ihrer Pressemitteilung vom 31.05. bezeichnet, die Diskussion war von irrsinnigen Argumenten begleitet in einer, weil nicht die Meinung der GRÜNEN teilend, erbärmlichen Debatte. Darüber hinaus meinten Sie, dass alle Redner gefaselt haben, weil nach Ansicht der GRÜNEN alle Abgeordneten sich nicht Ihrem Weltverbesserungsregime unterwerfen wollten. Frau Siegesmund, damit haben Sie wirklich mal gezeigt, dass Ihnen mitnichten daran gelegen ist, was die Grundlage einer parlamentarischen Demokratie bildet, zumindest aus unserer Sicht, Respekt und Achtung vor der Person, aber auch vor dem Argument des anderen. Aber jetzt noch mal ein paar Worte zum eigentlichen Gesetzentwurf und ich will das auch kurz machen. Wir bleiben Verfechter des relativen Rauchverbots. Weiterhin ist für uns richtig, dass Rauchverbot richtig ist in öffentlichen Gebäuden, in Ämtern, Behörden, auch in Schulgeländen, denn dort muss ich hingehen, dort habe ich keine Alternative, dort kann ich nicht ausweichen. Aber dort, wo ich mich freiwillig aufhalte, ob auf Volksfesten, in Gaststätten oder Ähnlichem, ist es meine eigene Entscheidung
und das soll auch immer so bleiben. Aus diesem Grund sehen wir weiterhin keinen Anlass, die bestehende Regelung zu verschärfen, weil - auch das habe ich letztens schon mal gesagt – es auch ohne Ihre Regulierungswut dort funktioniert, wo es für die Gäste gut ist und wo zum Beispiel die Hotelbetreiber das von sich aus machen. Da braucht es keine Gesetze. Es gibt überwiegend Nichtraucherzimmer, es gibt sogar Hotels mittlerweile, wo es ausschließlich Nichtraucherzimmer gibt. Aber jeder Gast kann entscheiden, er kann sich im Internet oder sonst wo über das Hotel informieren. Er trifft seine Entscheidung, gehe ich in das Hotel, übernachte ich dort oder mache ich das nicht. Zum Zweiten Ihre Forderung, Diskotheken sind zusätzlich
in der Regelung aufzunehmen - auch das habe ich Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, Sie haben es nicht verändert -, Diskotheken fallen schon jetzt unter das Gaststättengewerbe, von daher ist diese Regelung auch unnötig. Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine Übergangsregelung fordern, so dass jede einzelne Gaststätte einzeln die Übergangsregelung beantragen muss, dann ist dieser immense bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu sehen zu dem, was Sie eigentlich erreichen wollen. Sie wollen aus unserer Sicht das Gaststättengewerbe bis über die Schmerzgrenze gängeln und Ihr Gesetzentwurf hätte auch für das Gaststättengewerbe eine erdrosselnde Wirkung. Die bestehende Regelung hat sich aus unserer Sicht bewährt – auch das habe ich schon mal gesagt. Gaststättenbetreiber und die meisten Menschen haben sich mit der bestehenden Gesetzesmöglichkeit arrangiert. Die Entfristung der bestehenden Gesetzgebung ist aus unserer Sicht daher folgerichtig. Wir werden – auch das sage ich eindeutig - trotz einiger kritischer Anmerkungen dem Gesetzentwurf der Landesregierung, also der Entfristung der bestehenden Gesetzgebung, zustimmen. Vielen Dank.

14.08.2012 2833