Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sowohl von der Frau Ministerin als auch von meinen Vorrednern schon über viele Details gesprochen worden. Noch einmal zur Verdeutlichung: Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer mehrjährigen Datenerhebung und auch der Evaluation von Praxiserfahrungen der Institutionen sowohl in der Kommune als auch im Land. Das bisherige System hat aus unserer Sicht nicht in gewünschtem Maße Kostendämpfungen bei der Umsteuerung von Leistungen vom stationären hin zum ambulanten Bereich geschaffen. Überdies klagen die betroffenen Akteure in der praktischen Umsetzung über die Komplexität und die Intransparenz dieser Regelung. Die Landesregierung schlägt hier verschiedene Ansätze vor, die zum Ziel haben, das gesamte Verfahren zur Ermittlung und Verteilung der Zuweisungen zu vereinfachen, worüber sicher - das habe ich in vielen Gesprächen erfahren - die Verwaltungen des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte dankbar sein werden. Wir begrüßen diesen Prozess der Straffung von Verwaltungsabläufen. Die Details, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet, sollten wir aber intensiv im Ausschuss beraten. Auch das ist schon durch meine Vorredner besprochen worden und daher freuen wir uns auf die Diskussion.

14.06.2012 2817