Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir die Hoffnung hier noch nicht aufgegeben haben und auch grenzenlose Optimisten sind und trotz mancher Erfahrung hier im Thüringer Landtag - wie gesagt, wir sind optimistisch, dass sich richtige Argumente doch noch durchsetzen. Wir haben das - das sage ich auch noch mal – hier in dem Hohen Hause schon seit zwei Jahren jedes Mal wieder beantragt. Es hat sich jedes Mal leider noch keine Mehrheit dafür gefunden, obwohl ich weiß, dass ein großer Teil dieses Hohen Hauses diesem Thema positiv gegenübersteht. Vielleicht schaffen wir das heute und von daher freue ich mich auf die Debatte und auch auf die Argumente und hoffe, dass sich die Argumente auch bei den Abgeordneten, meinen Kolleginnen und Kollegen, heute durchsetzen werden und wir eine falsche Richtung in der Thüringer Familienpolitik heute beenden. Vielen Dank.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ja, Herr Gumprecht, Sie könnten das verhindern, dass wir das jedes Jahr beharrlich wieder neu stellen. Stimmen Sie einfach zu. Fakt ist eines, auch ich werde nicht noch mal alles wiederholen, was wir schon in mehreren Plenarsitzungen an Argumenten vorgetragen haben, aber es bleibt dabei, aus unserer Sicht ist das Thüringer Erziehungsgeld eine eher ungerechte Familienpolitik. Das werde ich auch noch einmal begründen. Es verursacht gravierende Fehlsteuerungen, indem beispielsweise die Familien ihre Kinder zu Hause lassen, bei denen eine Betreuung in einer qualitativ hochwertigen Kindertagesstätte empfehlenswert wäre. Dies übrigens ist ein Zitat, mal bitte zuhören, der SPD-Sozialministerin Schwesig gestern in der Nachrichtenagentur apad. Nur die Argumente noch einmal gehört. Sie spricht in diesem Zusammenhang, sie geht noch weiter, sogar von einer Fernhalteprämie. Wir in Thüringen jedenfalls müssen uns in Zeiten knapper Kassen tatsächlich überlegen, welche Leistungen wir uns noch leisten wollen. Eine Leistung, die aus unserer Sicht keinen Mehrwert bringt, sondern nur verkonsumiert wird, sollten wir uns nicht mehr leisten. Das Erziehungsgeld ist aus unserer Sicht auch keine Maßnahme, das die pädagogische Arbeit der Eltern verbessern hilft, sondern ein rein fiskalischer Anreiz, Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben. Gerade um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf
und Familie sowie den Anforderungen einer modernen Bildungspolitik gerecht zu werden, offeriert der Staat das freiwillige Angebot einer Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Wenn der Staat jetzt hier eingreift und Regelungsbedarf sieht, dann muss er sicherstellen, dass die aufgewendeten Mittel auch in seinem Sinne angewendet werden. Genau dafür gibt es die staatlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassung, den Betrieb und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegt. Die Frage der Gerechtigkeit, die seitens der Kollegen der CDU immer wieder ins Feld geführt wird, ist aus unserer Sicht ebenso ordnungspolitisch falsch. Die Erziehungspflicht liegt nämlich ganz allein bei den Eltern. Das bedeutet aber auch, dass alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, zunächst einmal durch die Eltern selbst zu tragen sind. Da hilft auch ein Blick in die Verfassung. Hier sagt das Grundgesetz in Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Verfassungsgericht sagt dazu: „Der Gesetzgeber kann im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will.“ Jemand zu fördern bedeutet jedoch nicht automatisch, ihn auch mit monetären Transferleistungen zu bedenken. Geld ist, zum Beispiel das Kindergeld, sehr oft hilfreich, aber es ist nicht das einzige Mittel, um Schutz und Förderung sicherzustellen. Was aber in der Argumentation der Kollegen der CDU überhaupt nicht geht, dass angeblich nur mit dem Thüringer Erziehungsgeld sichergestellt ist, dass die Wahlfreiheit - Kollegin Jung hat es schon einmal angesprochen - der Eltern erhalten bleibt. Ich wüsste nicht, dass wir Liberale dies abschaffen wollten. Wer sein Kind zu Hause erziehen will, der kann das auch weiterhin tun. Es erwirbt schließlich niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates nicht profitiert, beispielsweise durch Zuschüsse des Landes an die Kindertagesstätten, automatisch das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Die solidarische Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht auf genau diesem Grundprinzip. Hinzu kommt, dass derjenige, der sein Kind zu Hause erziehen will, auch keine Aufwendungen für einen Kita-Platz hat. Wir stellen also fest, diejenigen, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen, haben also keinen originären Anspruch auf eine staatliche Leistung. Ganz im Gegenteil, die staatliche Leistung ist Finanzierung der Kindertagesstätten und wer diese nicht nutzen will, der tut das in aller Regel freiwillig. Das aus Steuermitteln finanzierte Landeserziehungsgeld ist daher abzulehnen. Wir sprechen uns dafür aus, die durch die Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes frei gewordenen finanziellen Mittel zum Ausbau und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung in den Kindertagesstätten einzusetzen. Dies ist aus unserer Sicht eine nachhaltige Sozialpolitik und entspräche im Übrigen auch den Erfordernissen unserer Zeit. Vielen Dank.

14.06.2012 2935