„Keine Aus- und Weiterbildung angehender Ärzte (Humanmediziner) und anderen medizinischen Personals an lebenden Tieren in Thüringen“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir das Problem ja schon von mehreren
Seiten belichtet. Ich will es noch einmal versuchen zusammenzufassen. Es ist ja klar, Tierversuche
sind schon lange in der Diskussion. Es ist wichtig, dass man sich auch politisch damit auseinandersetzt, denn genau da werden auch die Entscheidungen getroffen. Die aktuelle Diskussion ist, wie wir bereits gehört haben, schon mit dem Antrag einer Firma DMI erneut in den Fokus gerückt worden. Dort sollen, auch das ist hier schon einmal angesprochen worden, betäubte, aber noch lebende Schweine zu Versuchen für Angehörige der USStreitkräfte herangezogen werden, um dort die Behandlung von Schwerstverwundeten zu simulieren. Warum natürlich die US-Armee nicht auf dem Stand z.B. der Bundeswehr ist, die ja das schon lange mit Simulationen macht, das mag ihr Ge- heimnis sein. Fakt ist aber eins, auch die US-Armee hat sich an hiesige Gesetze zu halten und das
ist gut so.

Die Intention der Aktuellen Stunde hat sich mir trotzdem auch mit den Redebeiträgen, die wir jetzt gehört haben, noch nicht richtig erschlossen; die Fakten haben wir gehört, es gibt einen Antrag, es gibt eine klare Stellungnahme des zuständigen Ministeriums. Auch das betone ich noch einmal, das ist gut so und das ist aus meiner Sicht auch vollkommen richtig so und wir sind uns auch alle einig, das haben wir auch schon gehört, dass wir dort die Landesregierung auch in dieser Frage vollstens unterstützen. Aber wie gesagt, den Tenor der Aktuellen Stunde kann ich immer noch nicht richtig erkennen, weil ich kein Fehlverhalten des Beteiligten erkennen kann, ich habe auch keine konträren Meinungen zu dem Sachverhalt, auch jetzt nicht gehört. Von daher noch einmal, das Ministerium hat
im Oktober diesen Antrag abgelehnt, wie es das im Übrigen schon mit Anträgen in der Oberpfalz gemacht hat, auch das ist gut so. Der Antragsteller, auch das gehört zur Wahrheit, hat gegen diese Entscheidung am Verwaltungsgericht Gera Klage eingereicht. Die Beweggründe mögen auch sein Geheimnis sein. Das Recht steht natürlich in einem Rechtsstaat jedem zu, dagegen Einspruch einzureichen. Noch einmal, ich glaube nicht, dass da im Ministerium, auch wenn ich die Pressemitteilungen der zuständigen Ministerin mir ins Gedächtnis rufe, ein Umdenken eingesetzt hat. Wir fänden es richtig, wir finden es gut, wir haben in dieser Frage jedenfalls auch volles Vertrauen zu dem Ministerium und von daher, denke ich mal, ist es gut, dass wir uns darüber unterhalten haben, aber wirklich neue Erkenntnisse haben sich mir nicht erschlossen. Zum Schluss, lieber Kollege Dr. Hartung, wenn Sie auch den Begriff „Ausbildung von Humanmedizinern“ jetzt in den Titel der Aktuellen Stunde dort mit einfließen lassen haben, hat sich für mich auch kein substanzieller Gewinn herausgestellt. Ein Teil Ihrer Rede war bestimmt wichtig und fachlich richtig, wäre aber wahrscheinlich auf einem medizinischen Fachkongress besser angesiedelt gewesen. Aber trotzdem, wir haben uns darüber unterhalten, ich finde die Entscheidung richtig. Bleiben Sie dabei, unsere Unterstützung haben Sie. Vielen Dank.

14.06.2012 2891