Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - ThürAG SGB II - und anderer Gesetze (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so schnell geht es, wir diskutieren erneut die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses. Ich hatte ja schon einmal bei Punkt 9 gesagt, wir werden uns ganz schnell noch einmal über die tatsächlichen Gegebenheiten unterhalten. So schnell kann es gehen. Es liegt uns jetzt der Gesetzentwurf zur Beratung vor, der sich mit verschiedenen Teilaspekten des Kompromisses beschäftigt. Auch ich unterstelle Ihnen beste Absichten und auch ich glaube, dass Sie zum Wohle der Betroffenen versuchen, das Beste hier machen zu wollen mit Ihrem Gesetzentwurf. Aber damit hört es eigentlich schon auf. Ich glaube, Ihr Gesetzentwurf hat zumindest aus unserer Sicht mehrere massive Probleme und da ich es nicht unendlich verlängern will, würde ich nur auf ein paar ganz konkrete eingehen. Fangen wir mal mit § 6 Ihres Gesetzentwurfs an; dort schlagen Sie vor, durch Landesrecht Bundesmittel für die Kommunen an Zweck zu binden. Ich glaube, wer mir jetzt zugehört hat, wird merken, dass hier zumindest höchste verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden sind. Auch die in § 6 geäußerte Schaffung einer Koordinierungskonferenz ist zu hinterfragen, das Wort ist ja schon gar nicht so einfach. Es soll ja gerade den kreisfreien Städten und den Landkreisen überlassen werden, wie sie die Mittel zielgenau vor Ort ausreichen. Trauen Sie doch einfach mal den kreisfreien Städten und den Landkreisen zu, dass sie selbst in der Lage sind, sich einer solchen Problematik zu stellen und gute Lösungen vor Ort zu finden. Weiter zu § 7, in dem die Fraktion DIE LINKE eine Evaluierung der Maßnahmen fordert, aber den Trägern hinsichtlich der Methoden freie Hand lässt. Das ist für mich mehr als bemerkenswert. Es ist, und das sagen Ihnen alle in der sozialen Hilfe tätigen Akteure, kaum möglich, die erbrachten Leistungen wirklich zu evaluieren. Versuchen Sie doch einmal, die Qualität und die Arbeit von Schulsozialpädagogen zu evaluieren. Wenn man es ganz zuspitzt, würde man sagen, wenn diese erfolgreich verläuft, machen sie sich selbst überflüssig. Ohne jemandem irgendetwas unterstellen zu wollen, aber sozial ist, was Arbeit schafft. Das dürften - bitte noch zuhören - die ausführend Tätigen in der sozialen Hilfe ebenfalls so sehen; entsprechend dürften auch die Ergebnisse einer solchen Evaluation ohne methodische Festlegungen aussehen, und zwar einen massiven Ausbau derselben zu fordern. Dafür muss man kein Prophet sein. Sie sehen, einige Fragen sind ungeklärt. Ich bin im Übrigen felsenfest davon überzeugt, dass die kreisfreien Städte und Landkreise in unserem Lande eines nicht bedürfen, eine in Gesetzestext gegossene Bevormundung. Vielen Dank.

13.06.2012 2946