Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist im Prinzip schon alles gesagt worden, deswegen will ich es sehr kurz machen. Der vorliegende Entwurf - wie kann es auch anders sein - wird generell unsere Zustimmung erhalten. Es wäre schließlich auch unsinnig, einen verhandelten vernünftigen Kompromiss an seiner Durchführung zu hindern. Daher gilt der Dank auch vor allem den Ministerien und ihren Mitarbeitern, die rasch an dessen Umsetzung gearbeitet haben. Die Folge ist nunmehr, dass rund 18 Mio. € an Bundesmitteln für bedürftige Kinder in Thüringen nutzbar gemacht werden können. Genau dies macht auch eine gute und vernünftige Sozialpolitik aus. Nicht das Unmögliche zu fordern und Menschen zu enttäuschen, kann das Ziel von Politik sein, sondern stets das Machbare im Blick zu behalten unter
Berücksichtigung von materiellen, objektiven und fiskalischen Rahmenbedingungen. Das wurde getan. Daher sollten die Einzelheiten und Details zur Umsetzung im Ausschuss besprochen werden. Vielen Dank.

13.06.2012 2736