Europa parlamentarisch stärken - den Landtag beteiligen hier: Absätze 1, 2 und 3, Nummern 3 bis 7


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa parlamentarisch stärken, den Landtag beteiligen, so der Titel des Antrags der Fraktionen CDU und SPD. Zum Ablauf der Beratung im zuständigen Ausschuss ist zu sagen, dass durch den damaligen Beschluss des Landtags vom 30.04. vorigen Jahres die Absätze 1, 2 und 3, Nummern 3 bis 7 des Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden ist. Der Ausschuss für Justiz, Bundes und Europaangelegenheiten hat die Absätze, die ich schon genannt habe, 1, 2 und 3, Nummern 3 bis 7 in seiner 10. Sitzung am 21. Mai 2010, in seiner 12. Sitzung am 13. August 2010, in seiner 17. Sitzung am 2. Dezember 2010, in seiner 18. Sitzung am 21. Januar 2011, in seiner 20. Sitzung am 18. Februar und in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 beraten. Sie sehen schon an der Fülle der Termine der Beratungen im Ausschuss, dass genau über dieses Ansinnen sehr intensiv und sehr ausführlich beraten worden ist. Ich glaube, dass wir uns heute mit einem Ergebnis präsentieren können, dass den Ausdruck sehr bemerkenswert erhält. Ich bin auch ein bisschen Stolz, das verhehle ich nicht, dass ich Berichterstatter dieses Beschlusses heute sein darf, weil ich glaube, das ist schon ein Signal für dieses Hohe Haus, dass man konstruktiv im Sinne des Ergebnisses arbeiten kann. Ein Kernthema dieses Beschlusses, über den wir heute sprechen, ist, dass der Landtag die Bedeutung betont, die frühzeitigen und substanziellen Informationen durch die Landesregierung auf der Grundlage der Unterrichtung des Artikels 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen zukommt. Sie bilden die Voraussetzung dafür, dass der Landtag seiner gewachsenen Verantwortung in EU-Angelegenheiten nachkommt. Der Thüringer Landtag hält deshalb den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landtag, wie sie sich aus Abschnitt B der Beschlussempfehlung ergibt, für das geeignete Instrument, um der gesamtstaatlichen Verantwortung des Landes in EU-Angelegenheiten gerecht zu werden. Ich möchte Ihnen noch einige wichtige Punkte nennen, die den Beschluss so wichtig und auch so zukunftsweisend machen aus meiner Sicht, und zwar ist das die Beteiligung des Landtags am Subsidiaritätsfrühwarnsystem. Zum einen ist zu nennen, die Landesregierung leitet dem Landtag frühestmöglich alle von der Kommission im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems an den Bundesrat übermittelten Dokumente in elektronischer Form zu. Die Landesregierung übermittelt zu bedeutsamen Vorhaben nach II Nr. 1 frühestmöglich schriftliche Informationen über den wesentlichen Inhalt und die Zielsetzung das Vorhabens sowie eine erste Bewertung hinsichtlich seiner landespolitischen Bedeutung und seiner Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie gegebenenfalls
weitere relevante Dokumente. Die Landesregierung berücksichtigt Stellungnahmen des Landtags bei ihrer Willensbildung. In allen Fällen, in denen durch eine Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Union Gesetzgebungsbefugnisse des Landes berührt werden, wird die Landesregierung unbeschadet ihrer sich aus dem Bundes- und Landesverfassungsrecht ergebenden Rechtsstellung nicht entgegen - und das ist wichtig - dem Parlamentsvotum entscheiden. Hat der Landtag eine Stellungnahme abgegeben, informiert ihn die Landesregierung über ihr Stimmverhalten im Bundesrat. Einen auch sehr wichtigen Punkt möchte ich Ihnen zum Schluss noch nennen, und zwar ist der in der Beschlussempfehlung unter III zu finden. Der Landtag wird hierzu - zu den genannten Punkten und auch in Erfüllung des Auftrags, den der Landtag erhalten hat - einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union bestellen, der Ansprechpartner der Landesregierung in allen unter I. und II. vereinbarten Regelungen sein soll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

13.06.2012 2770