„Kinderlärm ist Zukunftsmusik - Für ein kinder- und familienfreundliches Thüringen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, da wir uns heute schon das eine oder andere Mal mit Fragen des geistigen Eigentums beschäftigt haben, aber auf Bundesebene, möchte ich noch einmal an den Aufkleber
der Jungen Liberalen aus dem Jahr 1992 erinnern, der genau diesen Titel der Aktuellen Stunde von heute getragen hat. Aber nur mal so am Rande, dass wir es mal gehört haben. Es ist auch erstaunlich, dass Herr Mohring auf der Landespressekonferenz zur Begründung dieser Aktuellen Stunde sinngemäß gesagt hat, dass er damit die Umsetzung des kommenden Bundesrechts in Thüringen forcieren will und dass sich einmal die hiesigen Koalitionsparteien bei diesem Thema einig sind. Zum einen: Bundesrecht bricht stets Landesrecht. Das heißt, die Landesregierung tut gut daran, die kommende Novellierung auch in Thüringen zügig
umzusetzen. Zum zweiten Thema enthalte ich mich hier eines Kommentars. Aber sei es drum, das Thema ist richtig und wichtig, deswegen ist es auch gut, dass wir heute zumindest in dem begrenzten Rahmen dieser Aktuellen Stunde darüber reden können. Kindergärten sind derzeit im Bundes-Immissionsschutzgesetz privilegiert. Für dieses Vorhaben muss also keine immissionsschutzrechtliche Prüfung vorgenommen werden. Die Betreiber der Anlagen sind jedoch dazu verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen, sprich Lärm, zu vermeiden. Diese Regelung öffnet - auch das gehört zur Wahrheit -, nachdem eine Tagesstätte errichtet worden ist, allerdings Klagen von Anliegern Tür und Tor. Diese behaupten - die Kläger nämlich -, die schädlichen Umwelteinwirkungen hätten besser vermieden werden können. Klagen kommen aber nicht nur von Anwohnern, in deren Nachbarschaft ein Kindergarten errichtet wurde, auch nachträglich zugezogene Anwohner könnten sich belästigt fühlen. Die Klagen gehen aktuell derzeit allerdings zum überwiegenden Teil zugunsten der Kindereinrichtungen aus. Allerdings führte auch ein bekannter Fall in Hamburg dazu, dass eine Gemeinde einen Kindergarten quasi mit Mauern ummanteln musste. Vor dem Hintergrund des Generationenwandels und der grundsätzlich abnehmenden gesellschaftlichen Toleranz - und dies im Übrigen nicht nur bei Kindern – besteht die Gefahr, dass sich diese Rechtsprechungstendenzen auch ändern können. Das darf natürlich nicht sein. Deswegen soll § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geändert werden. Damit werden die Voraussetzungen, wann Kinderlärm beklagt werden kann, künftig deutlich verschärft. Die Justiz wird künftig Einzelprüfungen vornehmen müssen. Kinderlärm darf dann nur in krassen Fällen, wie z.B., ein Kindergarten befindet sich direkt neben einem Krankenhaus oder einem Altersheim, störend sein. Darauf kann man aus meiner Sicht natürlich auch schon bei baulichen Planungen im Vorfeld gut Einfluss nehmen. Diese Regelung ist gegenüber dem Vorschlag der SPD, die den Kinderlärm grundsätzlich privilegieren wollte, aus unserer Sicht verfassungskonform. Zudem spiegelt sie aus meiner Sicht die Maßstäbe eines gesellschaftlichen Miteinanders wider. Kinderlärm darf somit nicht mehr in dB(A) gemessen und mit anderen Lärmarten wie Industrie- und Verkehrslärm verglichen werden. Besonders hervorzuheben ist das Thema Ballspielplätze. Auch das ist heute noch nicht hier zur Diskussion gebracht worden. Diese werden in der neuen Privilegierung mit aufgenommen, da in vielen Gemeinden Probleme mit genau diesen Plätzen vorhanden sind. Die Hereinnahme von Ballspielplätzen - das möchte ich hier ausdrücklich auch noch einmal sagen - ist vor allem auch ein liberaler Erfolg, denn wir waren es, die darauf gedrungen haben, dass auch diese Sachen nicht außer Acht gelassen werden. Wir denken jedenfalls, dass die von der Bundesregierung angestrebte Lösung der richtige Weg hin zu einem auskömmlichen, gesellschaftlichen Miteinander ist, das geprägt wird durch Toleranz und Rücksichtnahme. Wir brauchen Kinder, wir wollen Kinder und wir unterstützen Kinder, ob beim Kindergeld, beim Bildungspaket, bei Hartz IV oder eben der Lärmbelästigung. Vielen Dank.

13.06.2012 2888