Gesetz zur Aufhebung der Stiftung „FamilienSinn“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hätte ich es ganz kurz machen können und hätte sagen können, der Bewerbungsrede von Herrn Bärwolff ist eigentlich nicht sehr viel mehr hinzufügen. Da kann ich sagen, er hat es verstanden. Er weiß, was wir wollen. Ich stehe bestimmt nicht in dem Verdacht, dass ich das oft mache, aber Ehre, wem Ehre gebührt. Frau Siegesmund, wenn Sie die Hoffnung haben, trotz der Erfahrung, die wir zusammen im Sozialausschuss gemacht haben – ich weiß, die Hoffnung stirbt zum Schluss, aber das ist das Problem -, habe ich aber die Hoffnung aufgegeben; drei Sitzungen hat es gedauert, um überhaupt an Informationen zu kommen. Sie müssten es besser wissen, weil Sie versucht haben, rechtzeitig an Informationen zu kommen. Wie Sie jetzt zu dem Sinneswandel kommen, das wird besser, bleibt wahrscheinlich Ihr Geheimnis. Wie gesagt, das ist Ihre Entscheidung. Tun Sie, was Sie tun müssen, aber hoffentlich bereuen Sie es nicht irgendwann ganz schnell. Herr Eckardt, auch jetzt muss ich noch mal kurz reflektieren: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Stiftung jetzt richtig arbeitet, dann müssen Sie mir mal den Unterschied erklären zwischen jetzt und vor vier Jahren. Ich konnte weder in den Berichten noch an den Fördermaßnahmen einen Unterschied erkennen. Im Sozialausschuss war zu der Stiftung, die das Thema war, die Intransparenz für jeden zu spüren. Wie Sie natürlich jetzt zu der Erkenntnis kommen, dass es anders ist als vor vier Jahren - vielleicht war es damals nicht so schlimm, vielleicht ist es jetzt anders gegangen. Aber egal, es ist so, wir stehen dazu: Die Stiftung FamilienSinn braucht es nicht in Thüringen. Ich wiederhole es auch noch mal gern: Es gibt im Sozialministerium drei Referate - 31, 32 und 33 -, die befassen sich mit Jugendförderung, Familienförderung und Beratungsdiensten, eben auch in dieser Richtung. Ich bin der Meinung, wir sollten dort die Anstrengungen bündeln und keine Doppelförderung machen. Von daher werbe ich noch einmal ganz ausdrücklich für den Gesetzentwurf und bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

13.06.2012 3013