Geeignetheit gerichtlicher und außergerichtlicher Mediation in Thüringen klären

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Projekte in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass sich durch den Einsatz gerichtsinterner Meditation selbst und gerade in hochkomplexen und emotional belasteten Verfahren schnelle und von Parteien sehr positiv bewertete Lösungen erzielen lassen, so Frau Walsmann, jetzige Finanz- und vormalige Justizministerin auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt in der letzten Legislaturperiode. Aber der Sinn war so ähnlich, oder? Nicht die Antwort, die Frage wollte ich sagen. Der aktuelle Justizminister, Herr Dr. Poppenhäger, bilanzierte das erste Projektjahr in Thüringen positiv und sprach davon, dass oft nach langwierigen, nervenzehrenden und kostspieligen Rechtsstreiten vor Gericht in gut zwei Dritteln der Güteverfahren Einigungen erzielt werden konnten. Dies ist eine äußerst begrüßenswerte Entwicklung, wird doch so die Möglichkeit geboten, die Gerichte von ordentlichen Verfahren zu entlasten. Bedenkt man die durch den Minister vorgelegten Zahlen, dass im ersten Jahr 2009 des insgesamt drei Jahre laufenden Pilotprojekts „Thüringer Güterichter“ 150 Verfahren abgeschlossen werden konnten, davon 140 mit Güteverhandlung, muss man den beiden zuständigen Landesregierungen - der vormaligen und der jetzigen - zu diesem Thema gratulieren. Im Gegensatz zu manch einem hier verhandelten Gegenstand, wie dem Landesarbeitsmarktprogramm, Green-Tech-Agentur oder 1.000-Dächer-Programm, schafft dieses durch die Universität Jena begleitete Projekt tatsächlich eine Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Thüringer Bürger. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir dies ausdrücklich und werden dies gern auch als Oppositionspartei konstruktiv begleiten und wünschen uns bereits jetzt eine Ausweitung des Modellversuchs über die bisherigen zehn Standorte und die bisherigen 37 Güterichter hinaus. Auch dafür darf ich Ihnen, Herr Minister, bereits jetzt die Unterstützung der FDP-Fraktion zusagen. Direkt zum Antrag der LINKEN lässt sich sagen, dass manch eine Frage, die Sie in Ihrem Antrag stellen, sich durch einen ganz einfachen Zugriff auf das Internet hätte lösen lassen oder wenn das nicht geht, mit einem Anruf bei Ihrer Bundestagsfraktion, denn diese hat - vielleicht wissen Sie es, Herr Kuschel - bereits mehrere Anfragen zu diesem Thema an die Bundesregierung, ob die letzte oder an die aktuelle, gestellt. Ein wenig mehr Sorgfalt bei der Auswahl des hier vorgeschlagenen Fragenkatalogs hätte ich mir schon gewünscht. Nichtsdestotrotz ist das Berichtsersuchen legitim und daher unterstützen wir dieses. Vielen Dank.

08.01.2011 2987