Rede zur Entsorgung und Rücknahme abgelaufener Arzneimittel

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben alles Wesentliche schon gehört zu dem Antrag. Ich kann den Herrn Kubitzki gar nicht sehen - doch, jetzt hier, die Sonne blendet ein bisschen. Noch einmal zusammenfassend: Ich glaube, dass die Problematik der Entsorgung von Arzneimitteln in dem Sinne nicht besteht, deswegen hätte es des Antrags nicht bedurft. Ich bin auch der Meinung, dass man ganz einfach einmal überlegen sollte, was macht Sinn und was macht nicht Sinn, dann wäre vielleicht auch die Tagesordnung ein Stückchen kürzer.

Unabhängig davon muss ich zugeben, ich hätte mich beim dritten Punkt Ihres Antrags dazu fast noch hinreißen lassen zu sagen, okay, das wäre ein Punkt, über den wir reden könnten, der auch Sinn macht. Jetzt habe ich aber auch lernen müssen, auch das habe ich nicht gewusst, dass es seit November 2009 schon ein Faltblatt des Ministeriums gibt. Das gebe ich auch hier ehrlich und unumwunden zu. Von daher, glaube ich, ist es vielleicht gut, wenn die Ministerin auch noch mal einen Appell hier an die Patienten gestellt hat, verantwortungsvoll mit den Medikamenten und den Resten umzugehen. Ich glaube, alles andere ist über die Müllentsorgung geregelt. Da gibt es halt den Siedlungsabfall und es gibt seit 2005 eine Gesetzgebung, wo das geregelt ist. Wir haben auch gehört, es gibt wenige Ausnahmen, Krebsmedikamente, die dann über das Gefahrenmobil entsorgt werden können, auch das gibt es in allen Landkreisen. Von daher mache ich jetzt eins, ich schenke Ihnen den Rest meiner Redezeit, weil der Antrag für uns nicht zustimmungspflichtig ist. Danke.

08.01.2011 2892