Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu dem einen oder anderen Vorredner mache ich es auch ganz kurz. Es ist tatsächlich richtig, dass das Land mit der Beseitigung der Tierkörper und der tierischen Nebenprodukte nichts zu tun hat, sondern dies vor allen Dingen von den Besitzern und den Produzenten zu leisten ist. Daher spricht aus formaler Sicht nichts dagegen, weshalb das Land hier Kosten tragen soll, für die es klar definierte Verursacher und Kostenträger gibt. Daher stimmen wir, soweit es bei der aktuellen Informationslage möglich ist, formal mit diesem Gesetzentwurf überein. Ein kleines „aber“ möchte ich noch sagen, es ist hier auch schon einmal angeklungen. Es darf nicht sein, dass die Kreise stärker als bisher mit der Drittellösung bei den Kostenanteilen belastet werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, den wir auch im Ausschuss diskutieren sollten. Es ist für mich noch nicht ganz klar ersichtlich aus dem Entwurf, auch das ist schon ein paar Mal angeklungen, wir werden die Diskussion begleiten, denn betrachtet man die Intention und die strukturelle Stringenz des Entwurfs, kann man eigentlich nicht dagegen sein. Auch das habe ich schon gesagt. Unser solidarisches Gemeinwesen - das ist vorhin schon einmal beim Kollegen Primas angeklungen -basiert auf einem Prinzip: Wer verursacht, der zahlt; auch der, der zuständig ist. Vielen Dank.

08.01.2011 2981