"Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe"

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste,

der heute zur Beratung stehende Gesetzentwurf befasst sich mit der Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Dieses Protokoll sieht prüfende Besuche in Institutionen vor, in denen sich Verurteilte unter Freiheitsentzug aufhalten müssen. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen der Polizei, des Justizvollzugs sowie geschlossener psychiatrischer Anstalten.

Ziel des Protokolls ist es, die menschenwürdige Behandlung dieser Personen sicherzustellen. Daher sollten Inspektionsteams die betreffenden Einrichtungen besuchen und ihre kritischen Erkenntnisse an die Anstaltsleitungen richten, um Verbesserungen dort zu erreichen. Diese Inspektionsbesuche sollen präventiv wirken und Defizite bereits früh erkennen lassen. Dabei stehen viele Faktoren wie Zellengröße, hygienische Zustände, Verpflegung, medizinische Versorgung, Bildungsmöglichkeiten und nicht zuletzt der Umgang zwischen Insassen und Wachpersonal sowie der Umgang unter den Insassen im Fokus.

Da die Besuche unangekündigt stattfinden werden, müssen sich die Leiter der entsprechenden Einrichtungen Tag und Nacht auf Inspektionen vorbereiten. Auch wenn die Zustände in deutschen Gefängnissen, Polizeistationen oder Psychiatrien grundsätzlich deutlich besser sind als in vielen anderen Staaten, belegt doch der Skandal um den in der JVA Siegburg von Mithäftlingen gefolterten und zum Selbstmord gezwungenen Gefangenen, dass auch in Deutschland Dinge aus dem Ruder laufen können.

Die Umsetzung des Fakultativprotokolls ist also auch hierzulande notwendig und dringend geboten. Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Landesregierung soll den Beitrag Thüringens bei der Schaffung eines nationalen Präventionsmechanismusses regeln. Die Bundesländer haben dazu einen Staatsvertrag abgeschlossen. Der nationale Präventionsmechanismus umfasst die Schaffung einer aus vier ehrenamtlichen Mitgliedern zusammengesetzten Länderkommission sowie einer Bundesstelle, die beim BMJ in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres sowie der Verteidigung eingerichtet wird. Deren Arbeit wird in einem Sekretariat zusammengeführt, das bei der kriminologischen Stelle in Wiesbaden angesiedelt werden soll. Insgesamt steht jedoch - Herr Minister Dr. Poppenhäger hat darauf hingewiesen - lediglich ein Budget von rund 200.000 € zur Verfügung. Schon dadurch wird deutlich, dass Inspektionen nur stichpunktartig erfolgen können.

Aufgrund einer geringen personellen Ausstattung ist der nationale Präventionsmechanismus darauf angewiesen, die Zusammenarbeit mit bestehenden Kontrollinstitutionen wie Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbänden, Anwaltsbeiräten und Patientenfürsprechern zu suchen.

Sobald belastbare Erfahrungswerte vorliegen, sollten nach unserer Ansicht der Deutsche Bundestag als auch die Länderparlamente nochmals die Frage eruieren, ob der nationale Präventionsmechanismus in seiner vorgesehenen Form in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.

Ohne einer Schaffung von überflüssiger Bürokratie das Wort zu reden, wird er also zukünftig prüfen müssen, ob die jetzige Lösung den Anforderungen der Vereinten Nationen gerecht wird. Vielen Dank.

27.04.2010 3089