Stopp des Krankenkassen-Zusatzbeitrages bei Hartz-IV Empfängern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der uns hier vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist im Sinn und in der Begründung ein populistischer Schaufensterantrag und geht bei den genannten Fakten an der Realität vorbei. Vorweg noch einmal zur Klarstellung: Die FDP hält die geplanten Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen für ungerecht - keine Frage. Ohne entsprechenden Sozialausgleich werden niedrige Einkommen überproportional belastet, auch das steht fest. Und jetzt zum Unterschied: Ziel muss deshalb eine schrittweise Umstellung des gesamten Gesundheitssystems auf eine einheitliche Prämie in Kombination mit einem Ausgleich über das Steuersystem sein. Nicht der jetzige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ist für die zu erwartenden Zusatzbeiträge bei der GKV verantwortlich, sondern das ist das Ergebnis der vergangenen elf Jahre einer wettbewerbsfeindlichen und kostenintensiven Gesundheitspolitik einer sozialdemokratischen Ministerin, die im Übrigen Ulla Schmidt hieß. Sollte irgend jemand den Namen nicht mehr kennen, ist das nicht eine wirkliche Wissenslücke. Sie hat es versäumt, die Finanzprobleme der letzten elf Jahre der Krankenkassen zu lösen. Schon bei der Einführung des Bürokratiemonsters „Gesundheitsfonds“ ist klar gewesen, dass genau dieser weder den Krankenkassen noch den Versicherten helfen wird. Die jetzigen Finanzierungsprobleme sind daher eine zwangsläufige Folge dieses schwarz-roten Konstrukts. Die Erhebung von Zusatzbeiträgen ist in höchstem Maße unsozial, da Versicherte mit niedrigem Einkommen überproportional belastet werden. Stattdessen muss ein Ausgleich transparent und auch zielgenauer über das Steuer- und Transfersystem erfolgen. Die Gesundheitspolitik muss weg von einem zentralistischen Einheitskassensystem mit staatlicher Lenkung hin zu einem System mit fairem wettbewerblichen Rahmen und Beitragsautonomie der Krankenkassen. Dies ist der beste Weg, um im Gesundheitssystem hohe Qualität zu angemessenen Preisen zu sichern. Sehr geehrte Damen und Herren, wie alle anderen Versicherungsteilnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung können auch Bezieher von Leistungen nach dem SGB II selbstverständlich über das Sonderkündigungsrecht ihre Krankenkasse wechseln. Sie können selbst die beste Krankenkasse für sich finden und gegebenenfalls auch rasch zu ihr wechseln. So kann ihnen der Zusatzbeitrag erspart werden. Ich glaube weiterhin, wir führen ja auch so eine Art Geisterdebatte. Warum? Folgendes Szenario: Die Krankenkasse erhebt einen Beitrag. Dieser Zusatzbeitrag einiger Krankenkassen muss von Hartz-IV Empfängern selbst getragen werden, wie im Übrigen von Arbeitnehmern auch. Das Sonderkündigungsrecht kann dann auch einen Wechsel hin zu sparsamen Kassen bewirken. Ein solcher Wechsel der Krankenkasse ist aufgrund einer Beitragserhöhung sofort und unbürokratisch möglich. § 175 Abs. 4 SGB V sagt aus: Im Falle eines rechtswirksam ausgeübten Sonderkündigungsrechtes endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des auf die Kündigung folgenden übernächsten Kalendermonats. Die 18-monatige Bindungswirkung wird damit aufgehoben. Bis zur Beendigung der Mitgliedschaft ist lediglich der bislang erhobene nicht erhöhte Beitrag zu zahlen. Die Ausnahmeregelung, dass in besonderen Härtefällen die Jobcenter die Zusatzkosten übernehmen, bleibt außerdem bestehen. Nicht zumutbar kann, ein Krankenkassenwechsel zum Beispiel dann sein, wenn ein Mitglied aufgrund eines speziellen Behandlungsprogramms oder einer besonderen Versorgungsform, die nur seine Krankenkasse anbietet, ein nachvollziehbares Interesse hat, bei dieser Krankenkasse zu bleiben. Zurück zum Szenario: Der Hartz-IV Empfänger ignoriert die Zahlung des Zusatzbeitrags, das kann passieren. Was passiert dann? Da Bezieher von Leistungen nach SGB II auch aufgrund der von der amtierenden Bundesregierung von CDU und FDP beschlossenen Verdreifachung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger meistens unterhalb der Pfändungsgrenze liegen, ist daher der erhobene Beitrag auch nicht durchsetzbar. Daher ist der Vorschlag der Übernahme der Zusatzbeiträge derzeit überflüssig. Vielen Dank.

29.03.2010 3304