Gesetz zur Stärkung der Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat mich schon etwas erstaunt, was meine Kollegin Frau Künast jetzt hier ausgeführt hat, weil ich habe mir mal die Mühe gemacht und mir ihre Rede im Dezember 2008 angeschaut. Es wird Sie sicherlich nicht wundern, aber ich habe wirklich extrem große Unterschiede festgestellt. Aber egal, ich glaube, das Thema ist trotzdem wichtig genug, um auch aus unserer Sicht ein paar Punkte hier beitragen zu wollen. Zum Ersten ist die Intention des Gesetzes, die die Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte der Seniorinnen und Senioren stärken soll, grundsätzlich zu begrüßen. Seniorenvertretungen und andere Formen der Mitbestimmung sind aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um die Mitsprache und Mitgestaltung eben dieser Bevölkerungsgruppe zu ermöglichen. Sie nämlich fungieren als Plattform für die Anliegen der älteren Menschen und stellen konstruktive Entscheidungshilfen auch für die lokale Politik dar. Niemand, denke ich, kann in unserem Land die Augen davor verschließen, dass unsere Gesellschaft immer älter wird und dass im gleichen Atemzug die Bevölkerungszahl abnimmt. Ohne die aktive Teilnahme der älteren Generation sind die anstehenden Aufgaben deswegen aus logischen Schlussfolgerungen nicht zu bewältigen. Ihre Lebensweisheit, ihr Engagement im gesellschaftlichen Bereich, zum Beispiel als ehrenamtliche Mitarbeiter in Gemeinde- oder Stadträten, ist notwendig, auch auf der Seite die richtige Politik für die Bürger zu machen. Denn nur wenn Generationen miteinander leben und füreinander Verantwortung zeigen, wird das ländlich geprägte Thüringen seine Attraktivität als Mittelpunkt für die Menschen erhalten können. Mitbestimmung ist wichtig, gar keine Frage. Sie garantiert pluralistische Entscheidungen, sie garantiert Interessenvertretungen und sie ist natürlich auch Voraussetzung für Interessenwahrung
von verschiedenen Interessengruppen. Die Beteiligung von Senioren an kommunalen Entscheidungsprozessen kann in vielfältiger Form erfolgen. Die Einrichtung von Seniorenbüros und die Bildung von Seniorenbeiräten gehören zwar zu den wichtigsten Formen der Seniorenbeteiligung, stellen aber längst nicht die einzigen dar. So kann zum Beispiel ein Gemeinde- oder Stadtratsmitglied oder eine Person außerhalb des Gemeinde- und Stadtrates zum Seniorenbeauftragten ernannt werden oder die Wünsche und Anliegen der älteren Menschen werden durch Fragebogenaktionen erhoben. Auch die regelmäßige Abhaltung von Seniorenversammlungen wird in einigen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert, auch ohne eine gesetzliche Doktorin dessen. Die Seniorenbeteiligung lebt nämlich grundsätzlich vom aktiven Engagement der Senioren, auf das die Kommunen in Zukunft stärker denn je bauen müssen. Dieses Engagement hängt aber auch von den örtlichen Gegebenheiten ab - ich sage das noch einmal ganz deutlich - und ist daher innerhalb der kommunalen Struktur in Thüringen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während es beispielsweise in kreisfreien Städten flächendeckend eine Seniorenvertretung bzw. einen Seniorenbeirat gibt, ist dies auf Ebene der Landkreise und der dazugehörenden Gemeinden nur partiell vorhanden. Die Seniorenfreundlichkeit einer Kommune kann unseres Erachtens nicht an der Schaffung von Seniorenbüros festgemacht werden, jede Kommune muss selbst entscheiden können, welche Form der Beteiligung und Unterstützung von Senioren vor Ort als Erfolg versprechend angesehen werden kann. Über die Schaffung von Seniorenbüros sollten die Kommunen deshalb auch weiterhin selbstständig entscheiden können. Die örtlichen Strukturen sind unseres Erachtens so unterschiedlich, als dass sie sich selbst auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unter ein Schema packen lassen können. Förderangebot, Kostentragung sowie Änderungen der Thüringer Kommunalordnung sind für uns Punkte im vorliegenden Gesetzentwurf, die differenziert betrachtet werden müssen und konstruktiv im Sinne der Seniorinnen und Senioren in den Ausschüssen beraten werden sollten. Im Namen meiner Fraktion schließe ich mich der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

29.03.2010 3319