Thüringer Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat der Kollege Meyer mir doch meine Pointe weggenommen mit dem Traumschiff. Ich bin ja untröstlich - aber egal. Wir haben schon gehört, dass das Meiste gesagt worden ist. Ein paar Worte aus unserer Sicht würde ich trotzdem noch verlieren, auch wenn der Herr Mohring da noch ein bisschen länger zuhören muss. Wir mussten heute auch lange zuhören. Es war auch sehr interessant, Herr Mohring. Wir sind froh, dass es bei der Umsetzung von EU-Recht gelungen ist, eine Regelung für das sogenannte Product Placement zu finden. Wir halten es für sinnvoll, dass die Regelungen so, wie sie jetzt sind, aufgenommen worden sind, um die Schleichwerbung aus der Schmuddelecke, wo sie lange Zeit hingestellt worden ist, herauszulösen. Jeder, der sich mit der Medienwirtschaft auskennt, weiß, dass eine Film- oder Fernsehproduktion ohne Unterstützung von Firmen heute nicht mehr möglich ist. Auch wenn Dauerwerbesendungen, wie zum Beispiel dem Herrn Raab seine Wok-WM in Oberhof dieses Jahr, doch lieber den privaten Sendern vorbehalten bleiben sollte. Wenn auch weiterhin der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also MDR, ARD und ZDF, künftig Autos, Gerätschaft und alles mögliche, bei dem man Marken erkennen könnte, selbst anschaffen müsste, damit er nicht in den Verdacht gerät, Schleichwerbung zu machen, nur weil er einen Gebrauchsgegenstand benutzt, dann würde das unverhältnismäßig auf die Gebühren sich niederschlagen. Es würden Produktionen so einfach nicht mehr möglich werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es richtig, dass man so etwas zulässt und im Zweifel kennzeichnet. Meine Damen und Herren, bei Fremdproduktionen ist genau hinzusehen, um festzustellen, welches Produkt verwendet worden ist und wann das Produkt wie häufig verwendet wird. Wenn es das Maß erreicht, dann muss es angezeigt werden. Wir werden uns auf ein neues Fernsehvergnügen, so möchte ich es nennen, einstellen. Dabei handelt es sich um eine Art Ratequiz, denn Produktplatzierungen müssen nicht nur am Beginn eines Fernsehfilms genannt werden, sondern unter Umständen auch nach einer Werbeunterbrechung. Man kann sich dann überlegen, ob man bis dahin alle Produkte erkannt hat oder ob man das eine oder andere vergessen hat. Ob das die beste Lösung ist, lasse ich einfach mal so im Raum stehen, aber es gibt zumindest die Möglichkeit zu dieser Verfahrensweise. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als FDP begrüßen insbesondere die Liberalisierung der Werbevorgaben- also weg von den starren Vorgaben - und das Mehr an Möglichkeiten, um die Werbung zu platzieren bzw. selbst festzulegen, wie viele Werbeunterbrechungen es gibt. Das heißt für uns, wir trauen dem mündigen Bürger und Fernsehzuschauer zu, selbst darüber zu entscheiden, wie viel Werbung für ihn angemessen ist, wie viel er ertragen möchte. Und wenn es ihm zu viel ist, da gibt es noch andere Sender, auf die er dann wechseln kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Bemerkung an die Adresse der Landesregierung: Andere Länder, Herr Staatssekretär, waren schneller als wir. Sie brachten ihren Gesetzentwurf bereits bis zum Ende des vergangenen Jahres ein, denn der Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll ja dieses Jahr zum 1. April in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt muss die Ratifikationsurkunde bereits hinterlegt sein. Aber vielleicht waren Sie ja in der Zeit zu sehr damit beschäftigt, sich um den Posten im MDR-Verwaltungsrat zu bewerben - vielleicht. Ich sage in diesem Zusammenhang noch einmal, wir Liberalen halten dies nicht für eine zielführende Idee. Der Rundfunk muss staatsfern sein und er muss es bleiben. Die Regierungen der Länder haben zwar die Staatsaufsicht zu führen, dürfen aber nicht schleichend und indirekt ihren Kompetenzbereich erweitern. Wir halten die Nominierung des Regierungssprechers für ein solches Amt jedenfalls für einen Mangel an Sensibilität und werden auch in Zukunft in solchen Fragen sehr wachsam sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während bereits zwischen den Ländern über den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhandelt wird, ist es uns jetzt im Thüringer Landtag leider nur noch möglich, den Gesetzentwurf zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beraten, auch wenn durchaus eine Anhörung in der Sache sinnvoll wäre. Herr Blechschmidt wies vorhin schon darauf hin. Wir würden aber für die Zukunft darum bitten, dass diese Themen wie das Medienrecht, die durchaus eine breite Diskussion einnehmen könnten, weil es originäres Landesrecht ist, vielleicht unabhängig von einem geänderten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten werden, damit wir die Zeit haben, ausführlich darüber zu diskutieren. Wir sollten zum Beispiel darauf achten, dass die ARD-Pläne zur Ausweitung ihres Tagesschau-Online-Angebots sorgfältig in den neuen Rundfunkräten, darunter auch dem des MDR, diskutiert werden. Wir haben da bereits wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die Überarbeitung des Rundfunkgebührenmodells und nicht zuletzt die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sind ganz wichtige Handlungsfelder für die Medienpolitiker in den Ländern. Wir Liberale haben dazu Vorschläge und wir wollen und werden uns konstruktiv einbringen. Nichtsdestotrotz werden wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so in seiner jetzigen Form zustimmen. Vielen Dank.

29.03.2010 3312