Marian Koppe ist richtig sauer. "Es ist ein eklatanter Vertrauensbruch gegenüber dem Parlament", schimpft der FDP-Gesundheitsexperte. Seine Kritik geht an die Adresse von Sozialministerin Heike Taubert (SPD).

Erfurt. Neuesten Zahlen des Finanzministeriums zufolge, so der Liberale, habe Tauberts Ressorts im Haushaltstitel Maßregelvollzug rund 193.000 Euro im Jahr 2013 einsparen können. "Laut Haushaltsgesetz hätte dieses Geld für ein Ärzteförderprogramm genutzt werden müssen", sagt Koppe.
Taubert hält die Kritik für ungerechtfertigt. "Das Geld ist nicht genutzt worden, weil wir kein geeignetes Programm bekommen haben", sagt sie auf Anfrage unserer Zeitung.
Hintergrund des Streits ist, dass die FDP-Fraktion seit 2010 mehrfach die Bildung eines Ärzteförderprogrammes gefordert hatte, um in ländlichen Gebieten die Niederlassung von Haus- und Fachärzten zu unterstützen. "Damit würden wir im Freistaat nur das tun, was in unseren Nachbarbundesländern wie unter anderem Bayern, Hessen und Sachsen schon längst Realität ist", so Koppe.
Im Jahr 2012 hatte der Landtag im Haushaltsgesetz zum kommenden Doppeletat festgelegt, dass 2013 bis zu 300.000 und 2014 bis zu 600.000 Euro für die Ärzteförderung zur Verfügung stehen sollten, wenn im Bereich Maßregelvollzug entsprechend eingespart werden könne. "Wir wissen heute durch das Finanzministerium, dass es diese Einsparungen auch gegeben hat. Dennoch und trotz unseres Drängens via Anfragen und Anträgen ist bisher nichts passiert - mit dem falschen Hinweis, man habe kein Geld", wundert sich der Freidemokrat.
Die Sozialministerin stellt das Problem anders da: Zunächst habe es Überlegungen gegeben, ein Förderprogramm mit der Thüringer Aufbaubank aufzulegen. Allerdings habe sich herausgestellt, dass dabei zu viel Mittel in die Bürokratie geflossen wären. "Die Hälfte des Geldes wäre für die Verwaltung draufgegangen, und wir hätten nur einen marginalen Zinsgewinn an die Ärzte weitergeben können", verdeutlicht Taubert. Schließlich sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass ein solches Programm nicht nachgefragt werde.
Die Ministerin hat sich aus diesem Grund nach eigenen Angaben für eine Kooperation mit der Stiftung der Kassenärztlichen Vereinigung entschieden, bei dem pro Arzt ein Zuschuss von 25.000 Euro ausgezahlt werde, der nicht zurückgezahlt werden müsse. "Das heißt, das ist eine wesentlich stärkere Unterstützung von Praxis-Übernahmen und -Neugründungen im unterversorgten ländlichen Raum", ist Taubert überzeugt.

von Elmar Otto

17.04.2014 OTZ - Ostthüringer Zeitung