Thüringen

Der Thüringer Landtag hat ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Das hat auch unmittelbare Auswirkungen für die niedergelassenen Ärzte im Freistaat.

ERFURT. Niedergelassene Ärzte dürfen keine Prämien mehr für die Einweisung von Patienten ins Krankenhaus erhalten. Dieses Verbot hat der Thüringer Landtag mit der Verabschiedung des neuen Krankenhausgesetzes beschlossen.

Über ein Jahr wurde das Gesetz heftig diskutiert. Insbesondere gegen die nun ebenfalls erfolgte Einführung von Qualitätsstandards liefen die Krankenhäuser Sturm. Damit ist Thüringen das achte Bundesland mit einer entsprechenden Regelung. Diese muss allerdings noch in einer Verordnung konkretisiert werden.

"In einem zunehmend an Kosten orientierten System dürfen wir die Patienten nicht in eine Qualitätsfalle laufen lassen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gumprecht. "Wir wollen jedoch weder das medizinische Nonplusultra definieren, noch Innovationen ausbremsen und den Status quo zementieren."

Die Krankenhäuser und Krankenkassen sollen in Zukunft an der konkreten Ausarbeitung der Qualitätsziele beteiligt werden. Die FDP hält dies allerdings für fragwürdig: "Sie versuchen etwas in Normen zu pressen, was so schnelllebig ist, wie kaum etwas anderes: den medizinischen Fortschritt", sagte der Abgeordnete Marian Koppe.

Langfristiges Ziel des neuen Gesetzes ist eine Spezialisierung und Aufgabenteilung unter den Krankenhäusern Thüringens. "Es können nicht mehr alle alles machen. Wir müssen aufhören mit einer Struktur, dass jede Klinik die gleichen Geräte vorhält. Das ist auf die Dauer nicht finanzierbar", stimmte Jörg Kubitzki (Linke) zu.

Thüringen gehört mit 45 Kliniken zu den pro Einwohner am besten versorgten Bundesländern. Mit Patienteninformationsveranstaltungen wilderten zuletzt einige Kliniken so sehr beim Nachbarn, dass sich die Landesärztekammer zu einer Rüge genötigt sah.

Mit dem neuen Gesetz etabliert Thüringen darüber hinaus ehrenamtliche Patientenfürsprecher und eine Versorgungspflicht für Notfälle. In der Vergangenheit hatte ein Todesfall für Aufsehen gesorgt, nachdem ein Mädchen auf der Fahrt von einem zum nächsten Krankenhaus verstorben war. (rbü)


27.02.2014 Ärzte Zeitung