SPD mag die Leistung nicht, bleibt aber koalitionstreu. Fragen bei Doppelförderung durch Bundesbetreuungsgeld ab August

Erfurt. Christian Gumprecht und Anja Siegesmund konnten sich gestern im Landtag nicht überraschen . Der CDU-Sozialpolitiker blieb bei seiner Verteidigung des Landeserziehungsgeldes, die Grüne will es noch immer ersatzlos streichen.

Besser gesagt, sie will das Geld anders ausgeben. "Nehmen Sie die jährlich 20 Millionen doch für Familienhebammen und andere frühe Hilfen für Familien", forderte sie die Unionsfraktion auf. Das Landeserziehungsgeld für den Nichtbesuch von Kinderbetreuungseinrichtungen sei eine familienpolitische Fehlleistung, erst recht, seit auf Bundesebene das Betreuungsgeld beschlossen worden ist. Natürlich hoffen die Grünen, dass mit der Bundestagswahl in vier Monaten Mehrheiten entstehen, die diesen Beschluss umgehend kippen.

Damit rechnet auch die SPD. Doch anders als bei der Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber ließ sie gestern keinen Zweifel an ihrer Thüringer Koalitionstreue aufkommen und stimmte gegen den Gesetzentwurf der Linken, der das Landeserziehungsgeld aufheben wollte. Am Ende fanden sich in namentlicher Abstimmung nur 24 Abgeordnete, die dem Entwurf zustimmten. 41 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. "Wir Liberale haben schon mehrmals die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes gefordert", sagte Marian Koppe (FDP). Das sei jedes Mal von der Koalition abgelehnt worden. Seine Fraktion sehe also keinen Sinn mehr darin, dem Linke-Gesetz zuzustimmen. Doch spätestens, wenn das Betreuungsgeld des Bundes ab August gezahlt werde, sei die freiwillige Leistung des Landes vollkommen überflüssig.

Margit Jung (Linke) warf der CDU vor, noch immer einem überkommenen Rollenbild in der Familie anzuhängen. Sie sei übrigens sehr gespannt, wie der Landesrechnungshof die Doppelförderung bewerten werde, sobald das Betreuungsgeld des Bundes ins Spiel kommt.

Thüringen zahlt für Kinder, die nach dem 1. Lebensjahr zu Hause bleiben oder unter fünf Stunden eine Krippe besuchen, monatlich 150 Euro, für das zweite Kind 200 und das dritte Kind 250 Euro an die Eltern.


Volkhard Paczulla / 23.05.13 / OTZ

23.05.2013 OTZ - Ostthüringer Zeitung