FDP fordert Novellierung des Vorsorgegesetzes

Erfurt.Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag fordert eine Novellierung des Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. So richtig die Intention des Gesetzes sei, so schlecht sei es gemacht, sagt Marian Koppe, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. Ein wesentlicher Kritikpunkt: Thüringer Kinderärzte bekommen den bürokratischen Aufwand für das Meldesystem - anders als beispielsweise in Sachsen - nicht vergütet. "Damit sind bisher mehr als eine Million Euro Ausfall in den Thüringer Arztpraxen aufgelaufen", rechnet Koppe vor. Auch die Landkreise bekämen den Mehraufwand der Jugendämter wegen der Umsetzung des Gesetzes nicht vergolten. Selbst der Thüringer Rechnungshof habe offenbar in einem dem Landtag bisher vorenthaltenen Gutachten festgestellt, dass das Land "hier Kosten auf dem Rücken anderer" spart. Auch die Entwicklung der Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 spricht aus Sicht der FDP gegen die Beibehaltung des jetzigen Meldesystems: Die Quote betrage zwar knapp 96 Prozent, doch das liege in erster Linie an der Fürsorge der Eltern. Diejenigen, bei denen das Kindeswohl gefährdet sein könnte,
würden sich vom sanktionslosen Instrument der Meldung kaum dazu bewegen lassen, ihre Kinder den Ärzten vorzustellen.


29.04.2013 TLZ - Thüringische Landeszeitung