Gesundheitspolitik

Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Das bis zum Ende des Jahres befristete Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) hat sich als Bürokratiemonster erwiesen", stellt der gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Marian Koppe, fest.

"So richtig und wichtig die Intention des Gesetzes ist - die gesundheitliche Vorsorge für Kinder zu stärken - so schlecht ist es letztlich gemacht." Nach Information des FDP-Gesundheitsexperten liegen zahlreiche Beschwerden von Eltern, Ärzten und Verbänden über die Gesetzespraxis vor.

So sei das Meldeverfahren zwischen Vorsorgezentrum, Jugendamt, Eltern und Arzt viel zu aufwendig um eine fristgerechte Früherkennungsuntersuchung zu gewährleisten. Außerdem verschicke das Vorsorgezentrum die Mahnungen oftmals viel zu spät und die Jugendämter informierten selten korrekt über die zeitlichen Nachholfristen (Toleranzgrenzen). "Dies führt dazu, dass letztlich die Ärzte ihre erbrachten Leistungen nicht vergütet bekommen. Abgesehen davon, dass ihnen auch der bürokratische Aufwand des Meldesystems nicht erstattet wird - anders als in anderen Bundesländern", so Koppe weiter.

Koppe geht davon aus, dass es bis zur möglichen Entfristung des Gesetzes noch Änderungen geben wird. "Schon die Tatsache, dass der Thüringer Landesrechnungshof dazu betroffene Verbände befragt hat, sollte aufhorchen lassen", so Koppe weiter. Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage erstellt, die sich mit den Problemen des Gesetzes in der Praxis beschäftigt. "Die Bürger werden tagtäglich mit der ausufernden Bürokratie überhäuft. Es kann nicht sein, dass wir Gesetze, die nachweislich problematisch sind, einfach durchwinken", so der liberale Gesundheitsexperte. "Wer dann wie die Linke fordert, Augen zu und durch, hat den Sinn einer Befristung und die damit geschaffene Möglichkeit gesetzliche Verfahren zu verbessern nicht verstanden", so Koppe abschließend.

12.02.2013 www.dtoday.de