Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Mit der heute im Bundeskabinett beschlossenen Einrichtung des Hilfsfonds für DDR-Heimkinder ist ein lange überfälliger Schritt getan", ist der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marian Koppe zufrieden. Ab erstem Juli können Opfer des DDR-Heimsystems Anträge an den von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanzierten Fonds beantragen. Möglich sind neben einer einmaligen Entschädigung vor allem die Übernahme von Kosten für therapeutische Leistungen. Wichtig sei dabei auch, dass neben dem Bund als Rechtsnachfolger der DDR nur die ostdeutschen Länder in den Fond einzahlten: "Hier geht es um in der DDR geschehenes Unrecht, deswegen sind wir auch in der Pflicht, hier Wiedergutmachung zu ermöglichen", betont Koppe.

Die meisten ehemaligen Heimkinder litten bis heute physisch und psychisch unter ihren traumatischen Erlebnissen in den DDR-Heimen, weiß Koppe aus zahlreichen Gesprächen. Vielfach sei ein normales Erwerbsleben nicht möglich gewesen, was sich bis heute in niedrigeren Rentenansprüchen niederschlage. Dazu kämen oft die Kosten von notwendiger therapeutischer Behandlung. Diese Menschen seien schon als Kinder Opfer eines staatlich gewollten Zwangssystemes geworden, und nicht von rechtswidrigen Übergriffen einzelner Erzieher, betont Koppe: "Ziel in den Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen war die Kinder zu brechen. Deswegen haben die Opfer auch ein Recht auf Anerkennung und Entschädigung durch den Staat. Das wollten mit unserer Arbeit im Bewusstsein der Öffentlichkeit verankern", so Koppe abschließend.

Den einstimmig angenommen FDP-Antrag "Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erziehungsheimen in Thüringen" finden Sie auf den Seiten der Landtagsfraktion: http://www.thl-fdp.de/programm/161-unrecht_in_kinder_und_erziehungsheimen_in_thueringen.html

14.06.2012 www.dtoday.de