Mündliche Anfrage zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Thüringens


Vielen Dank Herr Präsident. Laut Koalitionsvertrag sieht die Landesregierung die Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Thüringen als zwingend notwendig an. Neben bestehenden Maßnahmen von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
wird im Koalitionsvertrag Bezug auf eine Reihe
von Initiativen des Freistaats Thüringen genommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesprogramme bzw. Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung können aktuell von niederlassungswilligen
Ärzten in Anspruch genommen werden?

2. Seit wann und in welchem Umfang wurden diese Möglichkeiten in den Thüringer Landkreisen in den letzten fünf Jahren in Anspruch genommen?

3. Welche konkreten Möglichkeiten gibt es nach
Ansicht der Landesregierung für Kommunen, die Niederlassung von Ärzten im Rahmen von Starthilfen oder Vergünstigungen bei Vermietung oder Verkauf von Praxisräumen bzw. betriebswirtschaftlichen Investitionen
zu unterstützen?

4. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich wurden in den letzten fünf Jahren zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Krankenkassen im Freistaat vereinbart?

Danke.

03.03.2010 3255