Überlastungsproblem der Thüringer Sozialgerichte lösen - auch durch Änderungen des SGB II


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,

ich mache es ganz kurz. Zuerst einmal vielen Dank, Herr Minister Poppenhäger, für die Ausführungen zur Fragestellung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Auch von uns einen großen Dank an die tätigen Richter und Bediensteten bei den Sozialgerichten. Ich glaube, die sind mehr als beschäftigt, und ich denke auch, dass sie mittlerweile bei Weitem an ihre Grenzen gestoßen sind. Wir haben da schon große Hochachtung davor.
In Punkt II des Antrags, der sich dann nicht mehr auf die Fragen an die Landesregierung
beschränkt, werden wir uns anschließen der CDU- und der SPD-Fraktion und die getrennte
Abstimmung für Punkt a und b fordern. Ich sage es ganz deutlich: Den Punkt a werden wir
als FDP-Fraktion ablehnen, auch wenn dort zum Beispiel ein Punkt ist für die Freibeträge
Einkommen und Vermögen, da gibt es ja seitens der FDP den Begriff des Schonvermögens,
darüber könnte man schon noch mal reden.
Dem Punkt b, denke ich, sollten wir vorbehaltlos zustimmen. Aus diesem Grund beantragen
wir getrennte Abstimmung der Punkte II a und b, wobei wir den Punkt a ablehnen werden.
Dem Punkt b werden wir zustimmen. Ich sage aber hier ganz deutlich: Sollten wir keine
getrennte Abstimmung erreichen, dann tut es uns leid, dann müssten wir den kompletten
Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

03.01.2010 3292