Neugestaltung der Organisationsstrukturen im Bereich des SGB II - Organisationsstrukturen müssen sich am Bürger ausrichten


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,

ich will es ganz kurz machen. Erst mal ist es schon begrüßenswert, dass ein Antrag der Regierungsparteien hier im Haus vorliegt, wo gefordert wird, die Leistungen aus einer Hand beizubehalten. Ich will es ganz klar sagen, die FDP-Fraktion hat das immer gewollt und wir wollen auch weiterhin die Leistungen aus einer Hand, sei es im Auftrag der ARGEn, sei es in der Form der Optionsgemeinschaften.
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass das nicht ohne Änderung des Grundgesetzes geht meiner Ansicht nach, ist logisch. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es in der vorhergehenden Legislaturperiode, auch in dieser Legislaturperiode eine mögliche Änderung des Grundgesetzes bisher an der Union gescheitert ist. Sie tut sich da sehr schwer damit, aber vielleicht kann man darüber mal offen reden. Ich finde es gut, dass die Landes-CDU der Meinung ist, wir sollten die Leistungen aus einer Hand behalten.
Wir sind dafür, für uns gibt es aber Klärungsbedarf. Auch wir begrüßen den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem vergangenen Monat zur Beibehaltung der Leistungen aus einer Hand. Ob das jetzt mit einem Zentrum für Arbeit und Grundsicherung funktioniert oder mit den bestehenden ARGEn und der Öffnung der Optionsgemeinschaften. Ich glaube - das hat der Kollege Heym ja bereits angesprochen -, da gibt es noch größeren Klärungsbedarf. Deswegen sind wir für eine Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Vielen Dank.

03.01.2010 3121