Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe (FDP) Verfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Nordhausen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verfahren gegen den Bürgermeister der Stadt Nordhausen Nach Presseberichten vom 2. September 2013 der nnz-online stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Bürgermeister der Stadt Nordhausen, also Herrn Jendricke, wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen kurz vor dem Abschluss. Mehr als fünf Monate hätten die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei in diesem Fall ermittelt. Mit einer Entscheidung über das Verfahren werde in Kürze gerechnet. Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

2. Wie lange dauern durchschnittlich die Ermittlungsverfahren der Thüringer Staatsanwaltschaften bei den vorgeworfenen Straftatbeständen (bitte nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften angeben)?

3. Welche Kontakte gab es bezüglich des vorliegenden Verfahrens zwischen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und dem Thüringer Justizminister/ Justizministerium?

4. Welche Kontakte gab es seit Eröffnung des Ermittlungsverfahrens zwischen dem Bürgermeister und dem Thüringer Justizminister/Justizministerium?

Vielen Dank. Herr Minister, Sie werden es ahnen. Ihre Antwort zu Frage 1 fordert natürlich bei mir eine Nachfrage heraus. Würden Sie denn bitte dem Hohen Haus und mir persönlich mal darlegen, was aus Ihrer Sicht der Begriff „zeitnah“ bedeutet?

09.01.2013 2644