Ehrenamt stärken – ehrenamtlich Tätige entlasten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin für den Sofortbericht. In Beziehung auf
die Ehrenamtsstiftung will ich Ihnen ausdrücklich recht geben, auch zu 100 Prozent. Auch mit der Stiftungsratsvorsitzenden, so heißt es, glaube ich, richtig, die Sie ja sind, ich glaube, die Ehrenamtsstiftung ist eine der Stiftungen in Thüringen, die explizit dafür steht, wie gut Stiftung funktionieren kann, wenn es denn strukturiert und auch dem Ziel entsprechend dort angelegt ist. Von daher kann ich mich dem Lob oder der Wiedergabe von Frau Ministerin Taubert zur Ehrenamtsstiftung nur hundertprozentig anschließen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt zu stärken und zu würdigen, ist aus unserer Sicht eine wichtige Aufgabe der Politik, denn eines ist klar und dürfte auch diesem Hohen Haus klar sein: Ohne die vielen Freiwilligen in den unterschiedlichsten Tätigkeits- und Lebensbereichen würde in unserem Gemeinwesen nichts mehr funktionieren. Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass, egal ob im Sport, in der Bildung, in sozialen Einrichtungen, in der Politik und in so manchen anderen Handlungsfeldern, die ehrenamtliche Tätigkeit die Grundvoraussetzung für das Gelingen des Hauptamts ist. Wir hätten z.B. keine international erfolgreichen Sportler, wir hätten kein funktionierendes Hospiz- und Pflegewesen und auch keine politischen Organisationen ohne die vielen helfenden Hände, die zum Gelingen unseres Gemeinwesens beitragen.

Ich bin auch der festen Überzeugung, dass das Ehrenamt der Kitt unserer Gesellschaft ist. Am Engagement, an der Bereitschaft, sich als Einzelner einzubringen, kann man nach unserer Meinung auch sehr gut ablesen, wie es um unsere Gesellschaft bestellt ist. Aber wie entwickelt sich denn der Indikator Ehrenamt in Deutschland? Stimmt denn die Mär von der atomisierten Gesellschaft, wie wir es auch hier in diesem Hohen Haus ab und zu hören? Ich denke, das Gegenteil ist der Fall und ich kann das, glaube ich, auch belegen. Nach Zahlen aus dem Jahre 2009 waren rund 36 Prozent aller Bundesbürger freiwillig engagiert. Sie brachten sich in Vereinen, Initiativen, Projekten, Selbsthilfegruppen und sozialen Einrichtungen aktiv ein und übernahmen dort freiwillig und unbezahlt oder nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung bestimmte Aufgaben. 1999 waren es noch 34 Prozent, die sich ehrenamtlich engagierten. Besondere Wachstumsgruppen in diesem Zeitraum zwischen 1999 und 2009 waren vor allem erwerbstätige Frauen, ältere Menschen ab 60 Jahren, arbeitslose Menschen und Migranten. Jugendliche sind häufig freiwillig engagieren. Insgesamt waren 2009 zusätzlich zu den 36 Prozent Freiwilligen weitere 37 Prozent bereit, sich bestimmt oder mindestens eventuell freiwillig zu engagieren. Wie Sie sehen, stimmt es noch in unserer Gesellschaft, und das macht mich froh. Aber - und dies muss man selbstkritisch auch bemängeln - es findet die Würdigung des Ehrenamts im tagtäglichen politischen Geschäft nicht immer den Raum, den es im wahrsten Sinne des Wortes verdient hat, trotz Preisen und trotz der Ehrenamtsstiftung. Ich denke, es ist Zeit, auch als Landtag diesen vielen engagierten Menschen Dank und Anerkennung auszusprechen.

Ich spreche hier nicht davon, dass man möglichst viel des Ehrenamts in ein Hauptamt umwandeln sollte, im Gegenteil. Ich bin überzeugt, dass Ehrenamt stets im besten Wortsinn ein Ehrenamt bleiben sollte. Aber wir können als Politik etwas tun, indem wir zusehen, wie wir die ehrenamtlich Tätigen von unnötiger Belastung befreien und damit den engagierten Bürgerinnen und Bürgern den Freiraum geben, den sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Wir müssen alles tun, um den Ehrenamtlern das Ehrenamt nicht zu verleiden und es für möglichst viele attraktiv zu halten. Jeder, der einmal in einem Verein auch an der Leitung beteiligt war, weiß, was ich meine, nämlich das Ehrenamt von Bürokratie und unnötigen Kosten zu entlasten. Dies, meine werten Kolleginnen und Kollegen, ist die höchste Form der Anerkennung, die wir als Politik dem bürgerschaftlichen Engagement zuteil werden lassen können. Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2012 dazu das sogenannte Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetz beschlossen. Ich gebe zu, der Name hat mit Sicherheit nicht zur Erleichterung beigetragen, aber es kommt ja bekanntlich auch auf den Inhalt an. Ab 1. Januar nächsten Jahres sollen zahlreiche Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige in Kraft treten. Vorgesehen sind u.a. folgende Maßnahmen. Im Einkommensteuerrecht werden die Überleitungspauschale von 2.100 € auf 2.400 € und die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € erhöht. Die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb wird von 35.000 € auf 45.000 € angehoben. Ziel ist es, die eher am Breitensport orientierten Vereine von Bürokratiekosten zu entlasten. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzuordnen. Ein weiterer Punkt: Nach Prüfung erhalten die Vereine eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber, ob die Satzung den Vorschriften der Abgabenordnung entspricht. All dies ist - so meinen wir jedenfalls - richtig, wichtig und nützlich für die Arbeit von Menschen und die Bedingungen, unter denen sich Vereine bewegen müssen. Ich hoffe jedenfalls, dass die Maßnahmen auch entsprechend zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten können. Lassen Sie mich also mit einem Zitat des deutschen Schriftstellers Oliver Hassencamp enden: „Tun Sie gelegentlich etwas, womit Sie weniger oder gar nichts verdienen. Es zahlt sich aus.“ In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.

23.02.2013 3095