b) Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kollegin Jung hat es schon angesprochen, wir haben uns, glaube ich, in diesem Hohen Haus schon zur Genüge mit dem Landeserziehungsgeld beschäftigt. Seit 2010 fordern wir wiederkehrend die Abschaffung desselben, und das, wie wir auch meinen, aus gutem Grund. Es ist aus Sicht der FDP-Fraktion weder dazu geeignet, die Erziehungsleistung angemessen zu vergüten noch dieselbe zu verbessern. Es ist auch aus ordnungspolitischer Sicht in keinster Weise hilfreich, die Wahlfreiheit der Eltern zu verbessern. Im Gegenteil, es kehrt das ordnungspolitische Grundprinzip ins Gegenteil und verpflichtet den Staat, für eine durch Eltern nicht in Anspruch genommene staatliche Leistung, wie den Kindertagesstätten, einen Ausgleich zu zahlen. Auch ist es in Anbetracht der Einführung des Betreuungsgeldes des Bundes eine Doppelförderung, die wir uns auch als Nehmerland nicht leisten können und dies auch tunlichst vermeiden sollten.

Gelebte Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Bundesländern sieht anders aus. Wir wissen uns hierbei einig mit mindestens zwei Mitgliedern der Landesregierung, zum einen Frau Ministerin Taubert, die das Geld pauschal an die Kommunen geben möchte, und zum anderen Herrn Finanzminister Voß, der es zumindest teilweise in die Schuldentilgung geben möchte. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass uns die Position von Herrn Voß deutlich am Nächsten ist, wie Sie ja hier auch aus unserem Gesetzentwurf ablesen können, denn dieser fordert ja, gerade die doppelte Finanzierung derselben Leistungen zu vermeiden, also die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes zum Zeitpunkt der Einführung des Betreuungsgeldes des Bundes am 1. August 2013. Inbegriffen ist natürlich die Abfinanzierung bis zum Auslaufen gestellter und genehmigter Anträge. Ich sage es nur noch einmal so deutlich, Frau Siegesmund, weil ich den Eindruck hatte bis zum letzten Plenum, dass Sie es nicht verstanden haben, was das Rechtsgut des Vertrauensschutzes bedeutet. Obwohl wir uns mit allen Oppositionsfraktionen, Teilen der Landesregierung, wie schon erwähnt, und auch Teilen der Regierungsfraktionen thematisch einig sind, wird es bleiben. Ich gratuliere hier Herrn Mohring. Schade, dass er nicht da ist, obwohl ihm das Thema augenscheinlich so wichtig erscheint, zumindest hat er das so verkündet, daher zur Demonstration der Stärke, aber an falscher Stelle, liebe Freunde von der CDU, und leider auch zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Ich wünschte mir, dass die CDU-Fraktion diesen Biss zeigen würde bei Themen, die wirklich zentral für die Lebensführung der Thüringerinnen und Thüringer sind, zum Beispiel Vergabeirrungen des Wirtschaftsministers, ideologische Experimente des Bildungsministers oder aber Arbeitsverbote für Arbeitnehmer des Einzelhandels durch das Ladenöffnungsgesetz. Aber zumindest letzteres wird ja noch einmal in dieser Woche zur Sprache kommen. Vielen Dank.

23.02.2013 2832