Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nicht zum ersten Mal sprechen wir hier in diesem Hohen Hause über die Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes. Ich glaube, dass dies in dieser Wiederholungshäufigkeit auch angebracht und richtig ist. Ich will mich jetzt hier nicht noch mal inhaltlich über das Für und Wider einer solchen familienpolitischen Leistung auslassen. Unsere Meinung dazu, glaube
ich, haben wir schon sehr oft und auch sehr deutlich gemacht. Weshalb wir es aber heute erneut auf die Tagesordnung gesetzt haben, hat schlichtweg einen anderen Hintergrund. Es haben sich ganz einfach die Rahmenbedingungen des Thüringer Erziehungsgeldes geändert. Der Bundestag hat ein Betreuungsgeld des Bundes beschlossen. Ich sage hier ganz deutlich, Frau Jung, ich habe weder das Thüringer Landeserziehungsgeld noch das Betreuungsgeld des Bundes für richtig, sachlich oder überhaupt notwendig angesehen. Dabei bleibt es und da hat sich meine Meinung nicht geändert.

Ich jedoch bin Mitglied des Thüringer Landtags und nicht des Deutschen Bundestages, deswegen haben wir hier über das Thüringer Erziehungsgeld zu befinden und nur dazu werde ich mich äußern, aber da ich meine Meinung Ihnen trotzdem noch mal darlegen konnte, auch dem Hohen Haus, habe ich das hiermit auch gern getan. Mit der geplanten Einführung des Betreuungsgeldes am 1. August 2013 fällt aus unserer Sicht somit auch das allerletzte CDU-Argument für ein Landeserziehungsgeld weg. Ich muss mich sogar korrigieren, es wird nicht mal aus nur Thüringer Finanzmitteln durchgesetzt, sondern wir verfrühstücken hier auch die Mittel, die uns über den Länderfinanzausgleich zur Verfügung gestellt werden. Noch mal zur Verdeutlichung, wir in Thüringen, Herr Mohring, bekommen allein im Haushaltsjahr 2013 533 Mio. € über den Länderfinanzausgleich als Freistaat Thüringen zugewiesen. Dafür sind wir den Geberländern dankbar. Deswegen sollten wir auch mit diesen Mitteln sparsam umgehen.

Herr Mohring - wie aufs Stichwort, manchmal kann man ja einen Knopf drücken und es funktioniert auch - dürfte nach unserer Sicht auch zudem arge Schwierigkeiten haben, seinen Nimbus - das habe ich mal gelesen - einer der Finanzexperten der Union zu sein, aufrechtzuerhalten, da die Beibehaltung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes finanz- und ordnungspolitisch schwer begründbar ist.
Dies auch gerade deshalb, weil der Bund ab 2013, Herr Mohring, eine eigene Leistung zur Verfügung stellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau da tun sich für mich schon ein paar Fragen auf. Was plant denn die Thüringer Landesregierung für den Tag der Einführung des Betreuungsgeldes des Bundes? Es ist nicht so - Herr Mohring, ich komme gleich noch mal zu Ihnen -, dass sich bereits Entscheidungsträger der Koalitionsfraktionen oder der Landesregierung
öffentlich zu diesem Thema geäußert hätten. Aber ordnen wir das noch mal kurz, wer denn wofür ist. Beginnen wir mal mit der zuständigen Ministerin. Diese will auf keinen Fall eine Doppelförderung zulassen - das ist löblich, Frau Ministerin will aber das eingesparte Geld 1 : 1 den Kommunen für familienpolitische Leistungen zukommen lassen, was ich angesichts der Haushaltslage zumindest für bedenklich halte. Dann hätten wir als Zweites Herrn Minister Voß - leider ist er gerade nicht da, aber vielleicht kann es ihm jemand ausrichten -, der ebenfalls keine Doppelstruktur will. Auch das ist absolut löblich. Löblicher ist dann nur noch der Umstand, dass er wenigstens einen Teil für die Haushaltskonsolidierung und den Schuldenabbau einsetzen will. Damit ist Herr Voß ganz bei unserem vorgelegten Gesetzentwurf.

Aber dann hatten wir noch einen dritten Akteur, der sich zu dem Thema geäußert hat, nämlich Herrn Mohring. Er ist nun der Überzeugung, dass sich gar nichts ändern wird bis 2015, egal, was da so vom Bund kommt. Wow, Herr Mohring, ich habe lange überlegt, welches Attribut ich für diese Äußerung hier darbringen soll. Als mir dann wirklich ein Attribut eingefallen ist, habe ich gedacht, ich lasse es doch lieber weg. Also hätten wir im Ergebnis jetzt drei unterschiedliche Positionen. Auf Deutsch heißt das, diese Landesregierung weiß nicht, was sie will.

Und selbst wenn sie es wüsste, was sie wollte, wüsste sie noch lange nicht, wie sie es will. Ich muss schon sagen, das ist schon eine verdammte Crux mit der Entscheidungsfindung, oder Herr Mohring? Wir sagen jedenfalls, wir brauchen dieses Landeserziehungsgeld nicht. Wir wollen daher das Ende des Thüringer Erziehungsgeldes am Tage der Einführung des Bundesbetreuungsgeldgesetzes.

Klar ist aber auch, Frau Jung, und da komme ich noch mal auf Ihre Einwände, dass natürlich alle Anträge, die bis 31.07.2013 positiv beschieden worden sind, selbstverständlich abfinanziert sein müssen. Das ist auch ganz normal, dafür brauche ich keine Übergangsphase, weil das Gesetz bis zum 31.07. gilt. Dann sind alle positiv beschiedenen Anträge gesetzeskonform und müssen natürlich abfinanziert werden. Deshalb wird die Übergangslösung nicht benötigt und deswegen steht bei uns auch keine drin, so einfach ist das. Die Mittel, die der Freistaat durch die Abschaffung einspart, sollen ausgewogen aus unserer Sicht der Schuldentilgung als auch der Verbesserung der frühkindlichen Bildung zur Verfügung stehen. Vielen Dank.

Ja, in der Tat, Frau Präsidentin, zwei kurze Bemerkungen: Zu Frau Siegesmund hat, glaube ich, Frau Pelke alles gesagt, auch relativ ausführlich, da will ich mir das hier ersparen. Aber Frau Pelke, liebe Kollegin Pelke, wenn man seine Rede beginnt und anderen Vorwürfe macht und richtig austeilt und zum Schluss, am Ende, zugibt, dass man dasselbe genauso macht hier in der Koalition, halte ich schon für sehr bemerkenswert, das zum einen.

Und wenn Sie uns einen Schnellschuss vorwerfen mit unserem Gesetzentwurf: Wenn sie den dritten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgelds seit 2010 jetzt im November 2012 als Schnellschuss bezeichnen, dann möchte ich nicht wissen, was Sie als langsam bezeichnen würden. Vielen Dank.

18.01.2013 2956