Praxisgebühr abschaffen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin, manchmal ist es gut, wenn man als Letzter reden darf, denn so viel politische Amnesie an der einen oder anderen Stelle habe ich lange nicht gehört. Wenn ich mal daran erinnern darf, wer waren denn diejenigen, die 2004 im Deutschen Bundestag nach einem Bundesratsbeschluss, der dann gefolgt ist, die Praxisgebühr eingeführt haben? Das war eine rot-grüne Bundesregierung mit Unterstützung der CDU- und CSU-Fraktionen. Rot, Grün und Schwarz führten 2004 die Praxisgebühr ein. Alle die - da nehme ich die Union aus - heute am lautesten rufen und die Praxisgebühr abschaffen wollen, haben dies wahrscheinlich vergessen. Zumindest kann ich Ihnen attestieren, dass Sie mal darüber nachgedacht und vielleicht auch gespürt haben, dass dieses Instrument nicht dazu geführt hat, was es leisten sollte und zumindest Ihre Meinung geändert haben. Dass dies leider bei der Union noch nicht eingesetzt hat, finde ich sehr traurig. Das ist auch das Grundproblem, was ich gleich noch einmal anführen möchte, warum die Bundesregierung noch nicht die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen hat. Sie können sicher sein, dass auch meine Kollegen im Bundestag die Praxisgebühr für absolut unnötig halten. Aber, liebe SPD, das ist Ihnen ja unbekannt, dass man manchmal aus Koalitionsgründen das eine oder andere mittragen muss. Ich will jetzt nicht das Betreuungsgeld oder Landeserziehungsgeld oder die Stiftung FamilienSinn anführen, aber zumindest sollte man darüber mal nachdenken, bevor man sich hier hinstellt und populistische Forderungen und Anfeindungen zum Besten gibt. Die CDU - das ist das Hauptproblem -, die CDU/ CSU auch im Bund, begründet die Beibehaltung der Praxisgebühr mit den Einnahmen der Krankenkassen in Deutschland von rund 2 Mrd. € im Jahr und dass man auf dieses Finanzierungsinstrument nicht verzichten kann. Ich sage Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, bei einem Überschuss der Krankenkassen in Deutschland von rund 22 Mrd. € ist dieses Argument für uns überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Aber es war ja damals nicht das Finanzierungsargument, das die Debatte bestimmt hat. Nein, das Element sollte die Nachfrage der Arztbesuche reduzieren - nicht abschaffen, Herr Kubitzki, sondern reduzieren. In der Hoffnung, Angebote der Arzt-Patienten- Kontakte nachhaltig zu reduzieren und damit auch die anfallenden Besuchs-, Behandlungs- und Medikationskosten zu reduzieren, hat die Praxisgebühr lediglich eines geschaffen: Bürokratie und Unverständnis bei den betroffenen Akteuren, Bürokratie und Unverständnis bei den Patienten sowie Bürokratie und Unverständnis bei den Ärzten, die die Praxisgebühr auch noch selbst eintreiben müssen. Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, aufseiten der gesundheitspolitischen Akteure hat die Einführung der Praxisgebühr lediglich zu Bürokratieaufbau und Unverständnis geführt. Nehmen wir die Ärzteschaft: Das Kassieren der 10 €, das Ausstellen der Quittungen und auch die komplette EDVDokumentation verursachen zusätzlichen Aufwand. Gleichzeitig entsteht ein höherer Kommunikationsaufwand mit den Patienten. Beim Mahnverfahren - auch das soll es geben - wird die Prozedur noch deutlich komplizierter. Aber sehen wir uns mal die nackten Zahlen an. Was hat die Praxisgebühr denn tatsächlich gebracht außer den 2 Mrd. € Mehreinnahmen im Jahr? Hat sie die jährlichen Arzt-Patienten-Kontakte reduziert? Es lässt sich feststellen, dass lediglich in den zwei Jahren nach Einführung der Praxisgebühr die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte signifikant gesenkt wurde. Mittlerweile sind wir bei durchschnittlich 17 Arzt-Patienten-Kontakten im Jahr, genau wieder bei der Zahl angelangt wie vor Einführung der Praxisgebühr; das ist die Realität. Die Fallzahl - auch das gehört in die Diskussion - hat sich gegenüber dem Einführungsjahr deutlich
erhöht. Gab es 2004 noch rund 473 Mio. Fälle, so sind es im Jahr 2009 bereits 564 Mio. Arztbesuche gewesen. Sie sehen, auch da ist der Störungseffekt gleich null. Aber wir Liberale glauben, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist und unser Optimismus wurde nicht enttäuscht. Vielleicht nicht bei jedem, Frau Siegesmund. Ich darf aus den letzten Debatten dazu einmal zitieren, allesamt Mitglieder der SPD, Herrn Steffen-Claudio Lemme: Dieses Instrument wird seiner ursprünglichen Steuerungsfunktion nicht gerecht und bedeutet eine einseitige Belastung der Patienten. Frau Nahles, Generalsekretärin der SPD: Die Praxisgebühr hat sich zu einem reinen Finanzierungselement entwickelt. Auch sie hat recht. Frau Ahlheit, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein: Die Praxisgebühr schafft unnötigen Aufwand für Arztpraxen und bindet unnötige Personalressourcen im Gesundheitsbereich. Schließlich Frau Ministerin Taubert: „Was wirkungslos ist, gehört abgeschafft.“ Ich kann mich all diesen Statements bedingungslos anschließen, auch - und das sage ich hier deutlich - wenn diese Einsicht aus unserer Sicht relativ spät kommt. Hätte man 2003 oder 2004 auf Einwände der FDP gehört, dann wäre der heutige Tagesordnungspunkt in der Tat nicht nötig gewesen. Wir als FDP-Fraktion unterstützen jedenfalls alle Versuche, diese lästige und unnötige Praxisgebühr endlich abzuschaffen. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir in der Tat, Herr Staatssekretär, die Landesregierung auf, auch initiativ aus Thüringen noch einmal tätig zu werden, weil ich glaube, was ich gerade gesagt habe, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist. Gegen einen Vorwurf jedoch, der stets von der LINKEN gegen die Praxisgebühr kommt, will ich diese ausdrücklich verteidigen. Mitnichten, Herr Kollege Kubitzki, entsteht durch die Praxisgebühr eine medizinische Zweiklassengesellschaft, das gehört in die Welt der Sagen und Märchen. Denn wenn wir uns ansehen, wer alles durch die Ausnahmetatbestände, Kollege - jetzt habe ich doch fast den Namen vergessen – Kollege Hartung, aber der war ja damals bei der Einführung noch nicht in der SPD, hat schon einmal darauf hingewiesen, dass es Ausnahmetatbestände gibt. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Jahres von der Praxisgebühr befreit. Zum Zweiten kann eine Befreiung von der Praxisgebühr erfolgen, wenn aufgrund von Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens erreicht ist. Bei chronisch Kranken ist es genau 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Was ich hier auch noch mal darlegen möchte, in der jüngsten Vergangenheit greift ein ganz anderer zusätzlicher Befreiungstatbestand, nämlich die Teilnahme der Versicherten an bestimmten Versorgungsverträgen. Von der Praxisgebühr wird hier abgesehen, da die Patientensteuerung durch Maßnahmen des Versorgungsvertrags selbst erfolgen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Praxisgebühr ist kein Element des politischen Klassenkampfes, sondern ein überflüssiges politisches, bürokratisches Monster, das ohne Sinn und Verstand sowohl Patienten als auch Ärzte finanziell belastet, ohne den Grund der Einführung durch Erfolg zu rechtfertigen. Sie gehört daher aus Gründen der Vernunft und auch der politischen Redlichkeit, Herr Höhn, abgeschafft. Daher und deswegen bitten wir um Unterstützung dieses Hohen Hauses für unseren Antrag. Noch zwei kleine Bemerkungen zu meinen Vorrednern. Kollege Gumprecht, wenn Sie die Krankenkassen hier anführen, die ausdrücklich für die Beibehaltung der Praxisgebühr sind, dann bitte ich Sie noch einmal in Äußerungen z.B. der Techniker Krankenkasse, die in der vorigen Woche ausdrücklich durch ihren Bundesvorsitzenden gefordert hat, die Praxisgebühr endlich abzuschaffen, das zum Ersten. Zum Zweiten: Herr Staatssekretär Schubert, wenn es doch keiner gemacht hat, dann möchte ich es machen, vielen Dank für Ihren Sofortbericht, auch wenn es vielleicht ganz kurz mal ein bisschen überraschend kam, dass Sie den gehalten haben, aber ich glaube, dafür haben Sie es sehr gut gemacht. Auch das gehört dazu, wenn Ihre eigenen Leute Sie nicht loben, dann möchte ich das tun.Der Fakt, dass 120 Stunden des Mehrbedarfs oder Mehraufwands der Ärzte für die Eintreibung, die Registrierung und Weitergabe der Praxisgebühr beinhaltet, dann ist es schon eine Zahl, die uns auch zu denken geben sollte. Auch das ist ein Punkt, der hier noch nicht so richtig eindeutig besprochen worden ist. Lieber Kollege Kubitzki, ich achte Sie ja als Kollege wirklich sehr, aber ich habe es so schnell auch nicht recherchieren können. Wenn ich es nicht ganz genau wüsste, hätte ich die große Vermutung, dass innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen ein Parteitag der Partei DIE LINKE stattfindet, weil alles, was irgendwie mit Gesundheit oder Medizin zu tun hat, alles, was irgendwie so halbwegs in die Materie hineinpassen könnte, die haben Sie hier beredet, die Argumente haben Sie hier gebracht. Ich habe manchmal gar nicht mehr gewusst, welche Zusammenhänge hier mit welchen Argumenten bestehen. Eines will ich Ihnen auch sagen: Wenn Sie uns unterstellen, wir machen Lobbypolitik für die Ärzte, dann sagen ich Ihnen, wir machen nicht Lobbypolitik für die Ärzte, sondern Patienten nervt diese Praxisgebühr mindestens genauso sehr wie die Ärzte. Und zum Schluss: Selbst wenn das nicht so wäre, Kollege Kubitzki, dann wäre ich stolz, wenn man mir Lobbypolitik für die Ärzte unterstellt, damit man die von unnötiger Bürokratie und Mehraufwand befreit, damit sie endlich mehr Zeit für die Behandlung
der Patienten haben. Vielen Dank.

16.11.2012 2857