Echte Wahlfreiheit schaffen - Betreuungsgeld stoppen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was soll ich zu dem Antrag sagen? Im Prinzip wiederholt er genau das, was unter der 172. Sitzung des Bundestages bereits behandelt wurde, also inhaltlich war es klar, dass wir hier nichts Neues hören, allerdings - da wiederhole ich noch mal das, was Frau Kollegin Pelke schon angesprochen hat - wohnt Ihrem Antrag neben zugegebenermaßen richtigen Argumenten aber ein struktureller Fehler inne, weil nämlich - auch das ist schon gesagt worden - bisher kein konkretes Konzept vorliegt, das wir oder zumindest Sie kennen können. Lediglich Frau Schröders Haus hat ein Papier an die anderen Ministerien verteilt und hat um Abstimmung gebeten, das sind die Fakten. Anfang Juni soll sich das Kabinett zusammensetzen und darüber beraten. Ich denke, dass das Thema - auch das ist schon angesprochen worden - auf jeden Fall spannend bleibt, weil selbst die Unionsfraktion sich noch nicht einig ist, ob es überhaupt und wenn ja wie und wann kommen soll. Von daher ist das auf jeden Fall noch spannend zu beobachten. Was noch mal ein Kernpunkt ist, es ist ja überhaupt noch gar nicht ausgemacht, Frau Siegesmund, ob es überhaupt Länderkompetenz bei diesem Gesetz geben wird und das ist ja ein Fakt, der hier eigentlich als Allerwichtigstes ist. Bevor wir weder das Papier kennen noch wissen, ob die Länder überhaupt Gestaltungsspielraum bei der Verabschiedung dieses Gesetzes haben, finde ich, ist es auch nicht sehr ehrlich, dann hier in diesem Haus darüber zu debattieren. Aber mal sehen, was noch kommt. Wie gesagt, es wird spannend bleiben. Meine Vorbehalte aus bildungs-, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht sind, denke ich mal, ausreichend bekannt. Ich werde die jetzt hier an dieser Stelle nicht noch mal wiederholen. Auch habe ich hier bereits mehrfach gegen das Thüringer Äquivalent zum Bundesbetreuungsgeld viele Argumente angeführt. Die sind aus meiner Sicht immer noch richtig. Aber einen Punkt möchte ich doch noch mal anführen. Ich glaube, das ist ein Punkt, der uns alle auch mal zum Nachdenken anregen soll. Wir geben in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 187 Mrd. € für familienpolitische Leistungen aus. Trotz dessen haben wir in Deutschland die geringste Geburtenrate europaweit. Von Familienministerin Schröder erwarten wir im nächsten Jahr die Ergebnisse der veranlassten Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen. Dann, wenn diese vorliegen, gilt es aus unserer Sicht, die gesamte Familienpolitik ohne ideologische Scheuklappen effizienter zu gestalten. Denn bislang ist es ja so, dass wir in einer Richtung etwas fördern und mit einer anderen dies eventuell wieder konterkarieren. Im Vorfeld dazu eine neue milliardenschwere Leistung einzuführen, halte ich im Sinne einer nachhaltigen zukunfts- und generationengerechten Haushaltspolitik schon für fragwürdig. Eines steht allerdings bereits heute fest: Familienpolitik muss in Zukunft effizienter gestaltet werden. Es wird Zeit, dass der förderpolitische Wirrwarr in der Bundesrepublik endlich aufhört. Es ist für niemanden mehr ersichtlich, wer wann weshalb von welcher Institution und zu welchem Zweck Förderung erhalten soll. Es ist schlichtweg ein unübersehbarer Förderdschungel geworden, den Politik endlich lichten muss. Die Zeiten, in denen die Politik Wohlfühlprojekte ohne Evaluation der tatsächlichen Wirksamkeit angestoßen und dann einfach weitergeführt hat, müssen der Vergangenheit angehören. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das gehört zur Wahrheit. Auf Schuldenbergen können Kinder nicht spielen und erst recht nicht lernen. Nichtsdestotrotz, die Koalitionsspitzen in Berlin haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, es liegt nun - auch das habe ich schon mal gesagt - an Ministerin Schröder, ein verfassungsgemäßes Konzept vorzulegen. Auch an der Verfassungsmäßigkeit wird sich dieses Konzept messen lassen müssen. Genau hier bleibe ich, wie im Übrigen auch die FDP-Fraktion im Bund, äußerst skeptisch. Aus den genannten Gründen können wir Ihrem vorliegenden Antrag mangels Grundlage jedenfalls nicht zustimmen und werden uns demzufolge enthalten.

02.07.2012 2738