Umfassenden Gesundheitsschutz gewährleisten –Aufklärung über den Umgang mit EZigaretten vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bärwolff, ich werde mich jetzt nicht auf Ihr Anfangsstatement einlassen, das lassen wir einfach mal so stehen, da kann sich jeder selber seine Meinung darüber bilden. Es kommt nicht oft vor, dass ich Ihnen recht gebe, aber Ihren letzten Sätzen zum Inhalt und zur Wirkung oder zum Sein des Antrags ist nichts hinzuzufügen, er tut niemandem weh, aber ich weiß auch nicht, was er bewirken soll, von daher kann man das mal so stehen lassen. Herr Grob, ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Was für ein Plädoyer halten Sie hier, pro oder kontra? Alle Argumente, die Sie hier angeführt haben, hätten genauso gut eine Rede sein können, dass Sie den Genuss von Schokolade oder Bonbons verbieten wollen. Ich weiß nicht, was das gewesen ist. Sie haben zwar mehrmals das Wort „E-Zigarette“ in den Mund genommen, aber ansonsten habe ich da nicht sehr viel Inhaltsreiches gefunden. Jetzt mal zu den Fakten. Wir haben bereits schön gelacht, aber es ist schon gesagt worden, es gibt auch ernsthafte Hintergründe bei der Thematik, von daher ist es gar nicht schlecht, dass man darüber spricht. Wir sind auch nicht der erste Landtag, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Im Dezember vorigen Jahres hat sich der niedersächsische Landtag zum ersten Mal dieses Themas angenommen und er hat ähnlich wie der Antrag der GRÜNEN zum Ziel gehabt, sich Informationen zu erbitten, Informationen über den Fakt E-Zigaretten, Informationen über den Genuss und über eventuelle Gefahren und auch über den Vertrieb, auch das ist schon mal gesagt worden. Der grundlegenden Intention, so eine Datenbasis zu erheben, ist nichts entgegenzusetzen, gar keine Frage. Aber worüber reden wir denn eigentlich? Selbst wenn wir jetzt Datensätze erheben wollen und das auch tun und wir irgendwann Erkenntnisse haben, kann das doch nicht dazu führen, dass wir, bevor wir irgendeine verlässliche Information haben, die E-Zigarette in Gänze verurteilen.

Das kann einfach nicht sein. Es ist auch so, dass alle bekannten Datensätze bisher keine abschließende Bewertung dieses Gefahrenpotenzials zulassen. Es gibt keine. Um noch mal auf Herrn Grob einzugehen, ich habe auch nichts gehört, dass es unterschiedliche Arten von E-Zigaretten gibt – es gibt welche mit Nikotin, es gibt welche ohne, es gibt welche mit Geschmacksstoffen, es gibt welche zur Stäubung, zum Erhitzen, zum Verdampfen. Ich kann mich nicht hinstellen und kann sagen, ich verteufle das insgesamt, da muss ich mich mit den Fakten beschäftigen, da muss ich mich mit den Einzelheiten beschäftigen und da muss ich hergehen und schauen, was fällt zum Beispiel unter das Arzneimittelrecht, was könnte eventuell unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen und was hat mit dem gar nichts zu tun. Von daher kann ich mich nicht hinstellen und kann global eine Verurteilung vornehmen, ich halte das nicht für zielführend, denn dann sollte man sich schon wirklich detailgerecht damit beschäftigen. Es gibt auch ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die meisten werden es kennen, BfR, das hat sich auch dieser Thematik angenommen. Es stellt fest, es könnte sein, ich betone, es könnte sein, dass es eine Gefährdung der Gesundheit geben könnte, aber auch nur aufgrund des inhalierten Nikotins, was wir bei dem normalen Tabak auch haben. Das stellt das Institut fest, sagt aber, abschließend bewerten kann es das noch nicht, weil, ich wiederhole es noch mal, keine validen Daten bisher vorliegen. So einfach ist es. Im Übrigen kommt die Bundesregierung zu demselben ernüchternden Ergebnis, Kollege Bärwolff hat es schon mal angesprochen, da gab es eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auch das ist interessant, aufgrund der Produktvielfalt sind allgemeine Schlussfolgerungen bisher nicht möglich und sie widersprechen sich sogar. Frau Ministerin Taubert hat in der letzten Plenarsitzung wahrscheinlich in der Annahme, dass der Tagesordnungspunkt noch behandelt wird, sich in der Presse schon mal positioniert und hat die E-Zigarette als Arzneimittel eingeordnet. Das ist als Fakt erst mal richtig. Dagegen kann man nichts sagen, allerdings - und das ist heute auch schon mal gekommen - nicht, wie im Ausschuss gesagt wird, der potenziellen Gesundheitsgefahren wegen, sondern aufgrund von Einschätzung und Bewertung einer einzelnen Produktgruppe der E-Zigarette. Ich sage es noch mal, nicht die gesamte Produktgruppe, sondern aufgrund einer einzelnen Produktgruppe. Weiter in der Antwort der zitierten Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Die Einstufung eines Produkts als Arzneimittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Sofern ein Produkt entweder eine pharmakologisch wirkende Menge an Nikotin im ... Körper freisetzt oder wenn das Produkt zur Raucherentwöhnung beworben wird, unterliegt es grundsätzlich dem Arzneimittelrecht.“ Schlussfolgernd heißt es also, dass nicht alle E-Zigaretten dem Arzneimittelrecht unterworfen sind, sondern lediglich die, die unter das AMG fallen.

Wir lesen weiter auch aus der Antwort: „Sonstige EZigaretten und auch deren Bestandteile, die kein Nikotin und auch keine sonstigen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung enthalten und nicht mit dem Ziel der Tabakentwöhnung beworben werden, unterliegen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinprodukterecht“. Auf gut Deutsch: Heißer Dampf mit Erdbeergeschmack ohne Nikotin und nicht zur medizinischen Anwendung muss daher weiterhin frei verkäuflich sein. Es bleibt zwar richtig, dass die E-Zigarette sicherlich nicht gesund ist, das will ich absolut nicht infrage stellen, aber das sind überlange Debatten zu dem einen oder anderen Thema hier im Landtag auch nicht. Generell ist zu sagen, dass das Thema deutlich komplexer ist, als es hier vielleicht der eine oder andere annimmt. Die eigentliche Unsicherheit liegt nämlich in der Unterschiedlichkeit der eingebrachten bzw. verdampften Wirkstoffe. Hier gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards. Entsprechend diffus ist das Bild, das wir alle von den tatsächlichen Gefahren der E-Zigarette haben. Ich will also mit einem weiteren Zitat zum Ende kommen, auch aus der Antwort: „Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen bisher kaum Erfahrungen vor. Es ist daher aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, zunächst die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten. Im Anschluss daran kann bewertet werden, ob und in welchem Maße noch spezifischer Forschungsbedarf für E-Zigaretten
besteht. Vor diesem Hintergrund wurde auch das BfR um eine Bewertung der in E-Zigaretten enthaltenen Stoffe und der möglichen gesundheitlichen Wirkungen auf den menschlichen Organismus gebeten.“ So, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wollen wir also auf die Ergebnisse warten und erst dann auf Basis dessen eventuell mögliche politische Konsequenzen diskutieren. Summa summarum: Verbraucher- und Gesundheitsschutz ist wichtig, aber darf aus unserer Sicht erstens nicht zu Panikmache und zweitens nicht zu übereilten Verboten führen. Vielen Dank.

14.06.2012 3047