Menschenwürdige medizinische Behandlung von Flüchtlingen Sichern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen von der LINKEN, jetzt beziehe ich den Kollegen Hartung mal mit ein, es gab ja einen Zeitraum, wo ich überlegt habe, was will uns denn der Autor damit sagen. Ich kann mir natürlich auch … An Sie habe ich da nicht gedacht, Frau Rothe-Beinlich. Ich kannte ja auch die Kleinen Anfragen des ehemaligen Abgeordneten der Fraktion der LINKEN und jetzigen Mitglieds der SPD-Landtagsfraktion Dr. Hartung und ich kannte auch die Ergebnisse. Von daher lag es nahe, den Zusammenhang herzustellen. Aber so die letzten zwei/drei Minuten, die waren schon bemerkenswert, muss ich sagen. Ich hätte eine Bitte, vielleicht können Sie das ja mal – irgendwann mal, wenn Sie wieder so ein Thema haben, und wir machen hier so einen Urheberrechtskrieg - untereinander bilateral klären, weil es ist auch alles wertvolle Lebenszeit, so wichtig wie das Thema ist, überhaupt keine Frage, aber ich fand es schon ein bisschen deplatziert, wenn man sich hier vorne hinstellt und dann einen Kriegsdialog führt. Das hat für das Hohe Haus nicht viel zu tun. Kann ja auch enttäuschte Liebe sein. In den Antworten auf entsprechende Kleine Anfragen, auch das habe ich schon gesagt, vom Kollegen Hartung zur Problematik kennen sowohl die Landesregierung als auch die Landeszahnärztekammer sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung nur eine Antwort. Und jetzt, Frau Präsidentin, zitiere ich aus den Antworten zur Anfrage 5/1568 bis 5/1570, dass alle zahnärztlich erforderlichen Behandlungen nach qualitätsgerechten Maßnahmen und im notwendigen Umfang entsprechend der vorliegenden Indikation ausgeführt werden. Beziehungsweise in der Antwort zur Kleinen Anfrage 5/3475 zu den Fragen 3 und 4, Zitat: „Die Landeszahnärztekammer führt in ihrem Schreiben vom 1. August 2011 aus, dass weder ihr noch der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringens ein Fehlverhalten ihrer Mitglieder bei der Behandlung von Asylbewerbern bekannt ist.“ So weit zu den Antworten. Das heißt also auch, liebe Kollegen, dass der Antragsgegenstand bzw. der implizierte Vorwurf weder der zahnärztlichen Selbstverwaltung noch den Kontrollinstitutionen bis hin zur Landesregierung bekannt ist. Und, lieber Kollege Hartung, da reicht es eben nicht aus, Anzeigen gegen Unbekannt zu erstatten, sondern wenn es tatsächlich zutrifft, dass Thüringer Ärzte oder staatliche Institutionen gegen gültiges Recht und gegen gültige Behandlungsrichtlinien verstoßen hätten, dann wäre es die Pflicht, die konkreten Fälle zu nennen und gegen die entsprechenden Personen vorzugehen. Er kann mich ja draußen noch mal fragen. Aber kommen wir zum Antrag selbst. Dieser meint, dass Asylbewerbern in Thüringen eine menschenunwürdige medizinische Behandlung zuteil würde, da Ärzten im Freistaat aufgrund ihrer restriktiven Kostenübernahmepraxis der Sozialämter die erbrachte Leistung nicht adäquat vergütet wird und diese daher bei Asylbewerbern auf eine dem heutigen Stand der medizinischen Kunst und Technik entsprechende Behandlung verzichten würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Tragweite der implizierte Vorwurf hat, zeigt ein Blick in die internationale und nationale Rechtslage. Die Bundesrepublik Deutschland gehört bekanntermaßen zu den Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention. In dieser heißt es in Artikel 23 über die öffentliche Fürsorge: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.“ Dagegen verstößt Thüringen laut Antrag der LINKEN. Des Weiteren verstoße Thüringen gegen § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, hier explizit gegen Absatz 3. In diesem heißt es: „Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des SGB V.“ In § 72 Abs. 2 des SGB V lesen wir nun wiederum Folgendes: „Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien im gemeinsamen Bundesausschuss durch schriftliche Vorlage der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.“ Auch dagegen verstößen die Thüringer Sozialämter laut den LINKEN. Und natürlich ist es nur ihnen aufgefallen,keinem Innenministerium, keinem Sozial- und Gesundheitsministerium, keiner Krankenkasse, keinem Mitarbeiter von Sozialämtern, keinen Ärzten außer Kollegen Hartung natürlich. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Nur zur Klarstellung - ich will ja nicht behaupten, dass es auch amtliche Fehlentscheidungen geben kann, kein Frage. Aber wenn das so ist, dann müssen diese ermittelt, Ross und Reiter genannt werden - ich wiederhole es noch mal - und geahndet werden. Nur so ist es möglich. Eine Globalverurteilung lehnen wir aus diesen Gründen ab. Wenn es Verfehlungen gibt, dann müssen wir sie benennen und müssen sie auch ahnden. Des Weiteren gibt es allerdings auch stets die Möglichkeit, gegen erteilte Kostenübernahmebewilligungen Einspruch zu erheben. Das wissen Sie auch, Herr Hartung. Sollte dieser Einspruch gegen die Entscheidung des Sozialamtes abgewiesen werden, steht immer noch der kostenlose Gang zum Verwaltungsgericht offen. Hier kann man gegen die Verwaltungsentscheidung Klage erheben und dies gerichtlich klären lassen. Noch mal zum Antrag der LINKEN: Die Landesregierung - wie in Ihrem Antrag gefordert - aufzufordern, die Verwaltung über eine Verordnung aufzufordern, sich an geltendes Recht zu halten, sie also ein Gesetz erlassen wollen, damit sich die Verwaltung an Gesetze hält, ist aus unserer Sicht so überflüssig wie unnütz.

Viel wichtiger - und da komme ich zum Schluss - auch für die genannte Problematik wäre ganz einfach, den Zeitraum von Antragstellung für Asylgewährung bis zum tatsächlichen Entscheid so kurz wie möglich zu halten, damit genau solche Fälle nur in geringem Umfang überhaupt eine Rolle spielen und von daher wäre das der richtige Weg. Populismus - das sage ich zum Schluss auch noch mal - tut diesem Sachverhalt hier in keiner Weise gut. Vielen Dank.

14.06.2012 2930