Tragfähiges Gesamtkonzept und einheitliche Regelungen für alle Freiwilligendienste entwickeln - Zwangsquote stoppen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir einen Antrag hier und wir haben auch schon den einen oder anderen Punkt gehört, woher er stammt und was er fordert. Ich will vielleicht noch einmal zur Erklärung auf ein paar Punkte auch des Ansinnens des Bundesfreiwilligendienstes eingehen. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es jedoch nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden, nein, es sollen auch die bereits bestehenden Freiwilligendienste, wie das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzt werden. Am Bundesfreiwilligendienst dürfen all die teilnehmen, die bereits ihre volle Schulzeitpflicht erfüllt haben. Nach oben - auch das wollen wir noch einmal betonen - gibt es keine Altersgrenze. Damit schafft der Bundesfreiwilligendienst die erste geförderte Freiwilligenform auch für ältere Menschen, welche sich sozial in der Gesellschaft engagieren wollen. Auch bei den Arbeitszeiten wurde auf die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen Rücksicht genommen. Da Jugendliche in der Regel oft noch keine familiären Verpflichtungen haben, müssen diese den BFD grundsätzlich mit 40 Wochenstunden als Vollzeitbeschäftigung leisten, während Freiwillige über 27 Jahre mindestens 20 Stunden pro Woche, also quasi Teilzeit, sich einbringen müssen. Sie sehen, es ist dort schon auf einiges geachtet worden. Aber ich stimme den Antragstellern insofern zu, als dass es nichts gibt, was nicht noch besser gemacht werden könnte. Auch wir sehen zumindest die Frage von Doppelstrukturen. Auch wir sehen, dass mit dem ehemaligen Bundeszivildienstamt eine Behörde diesen Freiwilligendienst betreut, die man durchaus hätte zumindest infrage stellen können. Auch wir kennen die Argumente der Träger vor Ort. Aber mit dem Dienst ist auch eine weitaus flexiblere Einsatzweise sowie eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten erreicht worden. Vom Grundsatz her also ein positiver Beitrag zur sozialen Stabilität und zur Anerkennung sozialen Engagements. Ich bin mir auch sicher, dass nach den ersten Erfahrungen eine Evaluation geboten ist und ein Nachjustieren zumindest möglich, eventuell auch nötig sein wird. Sie sehen, es sind noch Fragen, es gibt auch viele Punkte, die nach einer Evaluierung noch einmal zu besprechen sind, und das Familienministerium des Bundes ist mit Sicherheit gut beraten, nach einer gewissen Zeit die Verfahrensweise noch einmal zu prüfen und - wenn möglich oder wenn nötig - da auch noch einmal ein Nachjustieren zu ermöglichen. Von daher, was ich grundsätzlich noch einmal sagen will: Ich sehe in dem Antrag eine Schwarzmalerei dieses Freiwilligendienstes - das sehe ich ausdrücklich nicht so. Es gibt viele Punkte, über die man noch einmal reden muss, aber man sollte sich hüten, solche Sachen schlechtzureden und alle die, die sich dafür engagieren, in ein negatives Licht zu bringen. Vielen Dank.

14.06.2012 2954